Auch eine Abmahnung der DTM Deutsche Tele Medien GmbH und der Gelbe Seiten Zeichen-GbR über die Kanzlei Bird & Bird erhalten? Ich berate Sie.

Rechtsanwalt Andreas Kempcke zu einer Abmahnung der Denim Deluxe GmbH
24.06.201966 Mal gelesen
Mir wurde eine Abmahnung der DTM Deutsche Tele Medien GmbH und der Gelbe Seiten Zeichen-GbR über die Kanzlei Bird & Bird zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, berate ich gern auch Sie.

 

Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

In der hier vorliegenden Abmahnung wird zunächst ausgeführt, dass die DTM Deutsche Tele Medien GmbH zusammen mit ihren Partnerverlagen (gemeinsame Gesellschafterinnen der Gelbe Seiten Zeichen-GbR) Branchenverzeichnisse unter der Marke "Gelbe Seiten" herausgibt. Zudem seien "Gelbe Seiten" auch über ein Internetportal online abrufbar. Die Gelbe Seiten Zeichen-GbR sei Inhaberin zweier abstrakter Farbmarken "Gelb" RAL 1021 (Register-Nummern: DE 302008030266 und DE 30469244).

Sodann wird auf den Internetauftritt des Abgemahnten und das dort betriebene Branchenverzeichnis verwiesen. Gerügt wird die dortige Verwendung eines Gelbtons, der mit dem durch die genannten Farbmarken geschützten Gelbton identisch oder zumindest hochgradig ähnlich sei.

 

Zu den Forderungen in der Abmahnung:

Der abgemahnte soll eine Unterlassungs-und Verpflichtungserklärung abgeben, Auskünfte erteilen, seine Schadenersatzpflicht dem Grunde nach anerkennen und Rechtsanwaltskosten aus einem Streitwert von 250.000,00 Euro erstatten.

 

Meine Einschätzung:

Eine markenrechtliche Abmahnung sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da war einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen. Bei der Entscheidung über das weitere Vorgehen sollten Sie die Kostenrisiken einer gerichtlichen Auseinandersetzung berücksichtigen.

Bei der mir vorliegenden Abmahnung ist die beigefügte vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nach meiner Auffassung zu einseitig zugunsten der Abmahner gefasst.

 

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

 

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf Ihrer Internetseite www.internetrecht-rostock.de seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung Ihrer Auftritte.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir sodann auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen. 

 

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten

Wenn Sie auch eine Abmahnung der DTM Deutsche Tele Medien GmbH und der Gelbe Seiten Zeichen-GbR über die Kanzlei Bird & Bird erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Rufen Sie mich einfach an: 0381 - 260 567 30.

Oder schicken Sie mir eine E-Mail: rostock@internetrecht-rostock.de.

 

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht

Gerne können Sie sich im Übrigen über facebook mit mir vernetzen. Ich berichte fortlaufend über aktuelle Abmahnthemen und für Onlinehändler relevante Entwicklungen.

http://www.facebook.com/RechtsanwaltAndreasKempcke

Ich bin damit einverstanden, dass mir Inhalte von YouTube angezeigt werden und meine personenbezogenen Daten direkt durch den Betreiber des Portals verarbeitet werden und dieser Cookies o.ä. in meinem Browser setzt. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.