Zu der hier vorliegenden weiteren Abmahnung:
In der mir vorliegenden Abmahnung wird zunächst ausgeführt, dass die Abmahnerin hochwertige Bekleidungsstücke aller Art, Lederwaren, Schuhe und vielfältigste Accessoires herstellt und vertreibt. Einen klassischen Schwerpunkt im Produktportfolio würden Bekleidungsstücke aller Art bilden, die mit dem berühmten "Burberry-Check" gekennzeichnet sind.
Sodann wird darauf hingewiesen, dass die Abmahnerin zur Sicherung ihrer Rechte über ein umfängliches Markenportfolio verfüge. Verwiesen wird insoweit beispielhaft auf die Unionsmarke 000 377 580, die unter anderem Schutz für Waren der Klasse 25, darunter Bekleidungsstücke aller Art, genießt. Ein Auszug aus dem Online-Register des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) ist dem Schreiben als Anlage beigefügt.
Unter Verweis auf einen Testkauf wird der Vorwurf erhoben, dass das erworbene Bekleidungsstück das geschützte "Burberry-Check" nahezu identisch übernehme, jedoch weder von der Abmahnerin noch mit deren Zustimmung mit den in Rede stehenden Kennzeichnungen versehen worden sei. Mit dem Angebot und dem Vertrieb der Ware verletze der Abgemahnte die Markenrechte der Abmahnerin.
Zu den Forderungen in der hier vorliegenden Abmahnung:
Mit dem Abmahnschreiben wird der Abgemahnte aufgefordert, eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben, Auskunft zu erteilen, noch vorhandene Waren zum Zwecke der Vernichtung herauszugeben, seine Schadenersatzverpflichtung dem Grunde nach anzuerkennen und sich zur Erstattung der Abmahnkosten nach einem Streitwert von 150.000,00 Euro zu verpflichten.
Meine Einschätzung:
Eine markenrechtliche Abmahnung sollten Sie wegen der hohen Kosten eines gerichtlichen Verfahrens auf jeden Fall ernst nehmen.
Sofern Sie eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben wollen, sollten Sie berücksichtigen, dass diese nicht nur für das in der Abmahnung angesprochene Produkt gilt.
Meine Empfehlungen:
- Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
- Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
- Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.
Zu mir und meiner Tätigkeit:
Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.
Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf Ihrer Internetseite www.internetrecht-rostock.de seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung Ihrer Auftritte.
Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir sodann auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.
Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?
Wenn Sie auch eine Abmahnung der Burberry Limited über die CBH Rechtsanwälte erhalten haben, berate ich gern auch Sie.
- Rufen Sie mich einfach an: 0381 - 260 567 30.
- Oder schicken Sie mir eine E-Mail: rostock@internetrecht-rostock.de.
Andreas Kempcke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Gerne können Sie sich im Übrigen über facebook mit mir vernetzen. Ich berichte fortlaufend über aktuelle Abmahnthemen und für Onlinehändler relevante Entwicklungen.