Abmahnung - Markenverlertzung auf Facebook – Emblem - 1. FC Nürnberg e.V. – Rechtsanwälte von appen jens legal

HvLS Rechtsanwälte Berlin Hamburg Wettbewerbsrecht urheberrecht Medienrecht Internetrecht
23.04.201879 Mal gelesen
Die Rechtsanwälte von appen jens legal mahnen im Auftrag des 1. FC Nürnberg die Verwendung der Unternehmenskennzeichen des 1. FC Nürnberg e.V. ab.

Der Sachverhalt

Der 1. FC Nürnberg e.V., Valznerweiherstrasse 200, 90480 Nürnberg habe festgestellt, dass der Abgemahnte auf der Internetplattform www.facebook.com in diversen Gruppen unter Verwendung der Unternehmenskennzeichen des 1. FC Nürnberg Waren zum Verkauf anbiete. Die gegnerischen Anwälte führen an, dass der 1. FC Nürnberg Inhaber der Wortmarke "1. FC Nürnberg" sei, welche unter der Nr. 30604770 beim DPMA eingetragen sei, sowie der Wort-Bildmarke "Emblem" (DPMA-Nr. 2041074). Darüber hinaus sei die Bezeichnung 1. FC Nürnberg als Geschäftsbezeichnung und als Name geschützt.

 

Der Vorwurf der Gegenseite

Der Abgemahnte nutze Unternehmenskennzeichen des 1. FC Nürnberg e.V. im geschäftlichen Verkehr, ohne dass diese die Nutzung autorisiert hat, sodass die Markenrechte des 1. FC Nürnberg e.V. verletzt seien.

 

Die Forderung

Der 1. FC Nürnberg e.V. habe daher Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche aus §§ 14, 15 MarkenG. Zudem wird der Abgemahnte aufgefordert eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unter Fristsetzung unterzeichnet abzugeben. Der Abmahnung ist eine vorgefertigte Unterlassungserklärung beigefügt. Diese enthält unter anderem die Verpflichtungen des Abgemahnten unbedingt, vorbehaltlos und unwiderruflich, es ab sofort zu unterlassen, ohne Zustimmung des 1. FC Nürnberg e.V. im geschäftlichen Verkehr, insbesondere zur Kennzeichnung, zur Bewerbung, zur Herstellung und zum Verkauf von der einschlägigen Warengruppe, das 1. FC Nürnberg-Logo zu verwenden; für Fälle der Zuwiderhandlung gegen diese Verpflichtung dem 1. FC Nürnberg e.V. eine Vertragsstrafe von ? 5.100,00 zu zahlen; den gegnerischen Rechtsanwälten umfassend Auskunft über die Art, Dauer und den Umfang der Verletzungshandlungen zu erteilen, dem 1. FC Nürnberg e.V. den Schaden zu ersetzen, der ihr durch den Verkauf der Waren mit dem 1. FC Nürnberg Logo entstanden ist, entsteht und noch entstehen wird, insbesondere die Kosten der Einschaltung der Rechtsanwälte von appen | jens legal in Höhe von ?1.531,90 zu erstatten.

 

Wurden auch Sie wegen Verwendung der Wort-Bildmarke "Emblem" abgemahnt?

Wenn auch Sie eine Abmahnung wegen Verwendung der Wort-Bildmarke "Emblem" erhalten haben, sollten Sie zügig und angemessen Handeln. Eine Abmahnung ist ernst zu nehmen, damit Sie z.B. eine einstweilige Verfügung und somit hohe Kosten vermeiden.

Bei Unterlassungserklärungen und der Forderung von Abmahnkosten ist anwaltliche Hilfe dringend ratsam. Zur Verteidigung gegen Ihre Abmahnung können Sie gerne die Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg kontaktieren. Wir verteidigen bundesweit Mandanten und haben umfangreiche Erfahrungen im Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrecht, sodass wir eine optimale Verteidigungsstrategie für Sie entwickeln können.