Markenrecht: Die HSV Fußball AG lässt durch die Kanzlei von Appen / Jens Legal abmahnen

Markenrecht
18.12.2017144 Mal gelesen
Die HSV Fußball AG lässt Abmahnungen wegen angeblicher Markenrechtsverletzungen aussprechen. In der uns dieses Mal vorliegenden Abmahnung geht es um den Vorwurf einer rechtsverletzenden Verwendung der Wortmarke „HSV“.

Worum geht es?

Die HSV AG ist Inhaberin der bei dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingetragenen Wortmarke "HSV" mit der Register-Nr. 30613597. In der Abmahnung wirft die HSV AG unserem Mandanten vor, auf Facebook Aufkleber zum Verkauf anzubieten und dabei die Marke "HSV" zu verwenden, ohne dazu autorisiert worden zu sein. Dadurch seien die Markenrechte der HSV Fußball AG verletzt worden. Die HSV Fußball AG macht daher Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend.

 

Was wird gefordert?

Der Empfänger der Abmahnung wird dazu aufgefordert, die in der Anlage beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung innerhalb einer bestimmten Frist zu unterzeichnen und zurück zu übermitteln. Darin wird der Abgemahnte zudem aufgefordert, Auskunft über den Umfang der Verletzungshandlung zu erteilen. Ferner verlangt die HSV Fußball AG die Erstattung anwaltlicher Abmahnkosten in Höhe von 1.531,90 ?. Die Unterlassungserklärung enthält ferner eine feste Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 ? für jeden Einzelfall der Zuwiderhandlung gegen die darin genannten Verpflichtungen.

 

Wie reagiere ich auf eine Abmahnung der HSV Fußball AG?

Zunächst einmal sind

 

  • unbedingt die in der Abmahnung gesetzten Fristen zu beachten.

 

Bei Nichtreaktion auf die Abmahnung muss mit einer gerichtlichen Inanspruchnahme und der Beantragung einer einstweiligen Verfügung gerechnet werden.

 

Weiter sind folgende Regeln bei Erhalt einer Abmahnung zu beachten:

 

  • keine voreiligen Zahlungen leisten;
  • Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen;
  • Fachanwalt kontaktieren und Ersteinschätzung einholen.

 

Ob die Abmahnung der HSV Fußball AG berechtigt ist, muss in jedem Einzelfall anwaltlich geprüft werden. So stellt sich regelmäßig die Frage, ob überhaupt ein markenrechtlich relevantes Handeln im geschäftlichen Verkehr vorliegt, bzw. ob die Nennung des Wortes "HSV" tatsächlich markenmäßig, also markenverletzend erfolgte. Außerdem ist die Abmahnung hinsichtlich etwaiger zu weit gefasster Unterlassungsansprüche zu überprüfen.

 

Abmahnungen im Markenrecht sind keine Seltenheit. In der Regel überrumpeln sie den Empfänger und wirken, schon aufgrund der darin genannten hohen Gegenstandswerte, einschüchternd. Zudem sind vorgefertigte Unterlassungserklärungen generell zu weit und zum Nachteil des Abgemahnten formuliert. Außerdem kann eine Unterlassungserklärung u.U. (lebens-)lange Bindungswirkung entfalten. Die Unterlassungserklärung sollte daher so modifiziert werden, dass die darin erklärten Verpflichtungen auf das Nötigste beschränkt werden, dem Abgemahnten also nicht allzu sehr "wehtun", ohne dass die Erklärung unzureichend und dadurch wirkungslos wird. Da ein Abgemahnter in der Regel die schwer zu überblickenden rechtlichen Sachverhalte sowie der sich immer neu entwickelnden Rechtsprechung nicht kennt, empfehlen wir bei Erhalt einer Abmahnung der HSV Fußball AG, sich an einen auf dem Gebiet des Markenrechts spezialisierten Anwalt zu wenden.

 

Was sind unsere Leistungen für Sie?

Unsere Kanzlei berät und vertritt seit Jahren in markenrechtlichen Angelegenheiten, und dies bundesweit. Dabei schöpfen wir aus den Erfahrungen dieser jahrelangen Spezialisierung. Die vorliegende Erfahrung im Gewerblichen Rechtsschutz und insbesondere im Markenrecht wird durch die bestehenden Fachanwaltschaften von Herrn Rechtsanwalt Lars Hämmerling und Frau Rechtsanwältin Katharina von Leitner-Scharfenberg deutlich: Sowohl Herr Hämmerling, als auch Frau von Leitner-Scharfenberg sind Fachanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz (dieser Bereich umfasst das Markenrecht)und Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht.

 

Ihre Vorteile bei uns auf einen Blick:

 

  • Erfahrene Fachanwälte,
  • Beratung bundesweit,
  • Kostenloses Erstgespräch,
  • Schnelle Kommunikation,
  • Kostentransparenz durch Vereinbarung eines Pauschalhonorars für außergerichtliche Vertretungen.

 

Haben auch Sie eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung, eine Klage oder einen Mahnbescheid erhalten, stehen wir Ihnen als kompetenter Partner bei allen Fragen zum Gewerblichen Rechtsschutz und insbesondere im Markenrecht zur Verfügung.

 

Wenn Sie sich erfolgreich gegen eine Abmahnung verteidigen wollen, helfen wir Ihnen gerne. Sie können gerne mit und Kontakt aufnehmen und uns Ihre Abmahnung zusenden.

 

Weitere aktuelle Informationen zu diesen un ähnlichen Themen finden Sie hier: http://www.hvls-partner.de/aktuelles/

 

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