Auch eine Abmahnung der MO Streetwear GmbH über die CBH Rechtsanwälte erhalten? Ich berate Sie.

19.07.2017260 Mal gelesen
Mir wurde hier in der Kanzlei aktuell eine Abmahnung der CBH Rechtsanwälte Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB für die MO Streetwear GmbH wegen des Vorwurfes der Markenrechtsverletzung zur Prüfung vorgelegt.

Zu der hier aktuell vorliegenden Abmahnung:

In der mir aktuell vorliegenden Abmahnung wird zunächst ausgeführt, dass die Abmahnerin auf dem Sektor der Herstellung sowie des Angebots und Vertriebs von Bekleidungsstücken, Accessoires und Schuhen tätig ist. Zu den unterschiedlichen Marken der Abmahnerin, unter denen die Produkte der Abmahnerin vertrieben werden, gehören unter anderem die Zeichen "MO", "myMO", "USHA", "HOMEBASE", "Isha" und "Izia". Die aktuell vorliegende Abmahnung bezieht sich auf das Zeichen "MO". In diesem Zusammenhang wird auf die Rechte an der deutschen Wortmarke zur Registernummer 39939194, die Rechte an der Unionsmarke zur Registernummer 003353547 und die Rechte an der IR-Marke zur Registernummer 994643 verwiesen.

Unter Verweis auf ein Angebot des Abgemahnten wird der Vorwurf der Markenrechtsverletzung erhoben.

 

Zu den Forderungen in der Abmahnung:

Mit der Abmahnung wird zunächst eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Die dem Schreiben beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben der Unterlassungsverpflichtung eine Vertragsstrafenregelung mit einem flexiblen Vertragsstrafeversprechen sowie Verpflichtungen zur Auskunfterteilung, zum Schadenersatz und zur Kostenerstattung (Rechtsanwaltskosten) vor. Die Rechtsanwaltskosten werden auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 100.000,00 Euro geltend gemacht.

 

Meine Einschätzung:

Mir sind in der Vergangenheit bereits mehrfach Abmahnungen der Abmahnerin zur Prüfung vorgelegt worden. Daher ist mir die Abmahnerin aus vorangegangen Verfahren bereits bekannt. Eine markenrechtliche Abmahnung der MO Streetwear GmbH sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da im Falle einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen. Der mir aktuell vorliegenden Abmahnung sind verschiedene gerichtliche Entscheidungen beigefügt, die von der Abmahnerin erwirkt worden sind. Lassen Sie sich daher auf jeden Fall fachkundig zu den Ansprüchen auf Unterlassung, Auskunfterteilung, Schadenersatz und Kostenerstattung beraten.

 

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

 

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Dann rufen Sie mich doch einfach an unter 0381 - 260 567 30.

Oder Sie schicken mir eine E-Mail an rostock@internetrecht-rostock.de.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

 

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf Ihrer Internetseite www.internetrecht-rostock.de seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung Ihrer Auftritte.

 

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht

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