Auch eine Abmahnung der Audi AG über die Rechtsanwälte Lempe & Kessler wegen des Vorwurfes der Markenrechtsverletzung erhalten? Ich berate Sie.

30.06.2017121 Mal gelesen
Mir wurde hier in der Kanzlei aktuell eine Abmahnung der Rechtsanwälte Lempe & Kessler für die Audi AG wegen des Vorwurfes der Markenrechtsverletzung zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

Zu der hier aktuell vorliegenden Abmahnung:

In der hier aktuell vorliegenden Abmahnung wird zunächst ausgeführt, dass die Audi AG in den Bereichen Automobile, Automobil-Teile und -zubehör Inhaberin mehrerer Marken ist, unter anderem mit der Bezeichnung Audi und dem Zeichen der vier Ringe. Sodann wird ausgeführt, dass die Abmahnerin festgestellt habe, dass über den eBay-Account des Abgemahnten Produkte angeboten worden sind, die mit den Marken der Abmahnerin gekennzeichnet sind oder damit beworben worden sind, obwohl es keine originalen Audi-Produkte sind. In diesem Zusammenhang wird ein konkretes eBay-Angebot benannt. Sodann wird darauf hingewiesen, dass dieses Produkt die Markenrechte sowohl an den Wortmarken, als auch an der Bildmarke der vier Ringe verletze.

 

Zu den Forderungen in der Abmahnung:

Mit dem Abmahnschreiben wird zunächst darauf hingewiesen, dass der Abgemahnte verpflichtet ist, die vorgebrachten Handlungen zu unterlassen. In diesem Zusammenhang wird darauf aufmerksam gemacht, dass die bloße Einstellung der rechtsverletzenden Handlungen nicht ausreichend ist, um die Gefahr der Wiederholung zukünftiger Rechtsverletzungen zu beseitigen. Dem Abgemahnten wird deshalb die Möglichkeit angeboten, mittels des Abschlusses eines strafbewehrten Unterlassungsvertrages die Wiederholungsgefahr auszuräumen. Der Entwurf einer Unterlassungsverpflichtungserklärung ist dem Schreiben beigefügt. Der entsprechende Entwurf sieht neben den Unterlassungsverpflichtungen und einer Vertragsstrafenregelung mit einer festen Vertragsstrafe von 5.001,00 Euro im Weiteren Verpflichtungen zur Kostentragung der Anwaltskosten (2.305,40 Euro), zum Schadenersatz und zur Auskunfterteilung vor.

 

Meine Einschätzung:

Eine markenrechtliche Abmahnung der Audi-AG sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen. Ist der Vorwurf der Markenrechtsverletzung berechtigt, stehen umfangreiche Folgeansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, im Raum. Ich stehe Ihnen daher ggf. auch für eine Vertretung hinsichtlich der Verhandlungen über die Folgeansprüche zur Verfügung.

 

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

 

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Dann rufen Sie mich doch einfach an unter 0381 - 260 567 30.

Oder Sie schicken mir eine E-Mail an rostock@internetrecht-rostock.de.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

 

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf Ihrer Internetseite www.internetrecht-rostock.de seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung Ihrer Auftritte.

 

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht

Gerne können Sie sich im Übrigen über die sozialen Netzwerke mit mir vernetzen. Ich berichte fortlaufend über aktuelle Abmahnthemen und für Onlinehändler relevante Entwicklungen.

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