Urlaub ohne den Segen vom Chef – Kündigung droht!

Verwirkung einer titulierten Forderung
01.02.202217 Mal gelesen
Wenn man nicht frei bekommt, ist das ärgerlich. Auch in Zeiten von Corona behält man besser einen kühlen Kopf.

Bei selbst genehmigten Urlaub droht Kündigung.

Urlaub ohne die Genehmigung vom Arbeitgeber kann auch eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Arbeitgeber können mit berechtigten Gründen die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers ablehnen. Sich dann über die Ablehnung hinwegzusetzen und eigenmächtig Urlaub zu machen berechtigten Arbeitgeber zur Kündigung. Unter Umständen kann sogar eine fristlose Kündigung gerechtfertigt. So entschied zuletzt das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern in seinem Urteil Aktenzeichen 5Sa 88/21.

Der Fall

Selbst ein „an sich“ guter Grund des Arbeitnehmers ändert an dieser Situation nicht zwangsläufig etwas. Im vorliegenden Fall wollte der Arbeitnehmer als Mitglied der Tarifkommission kurzfristig an einer Tarifverhandlung teilnehmen. Aufgrund der angespannten Personalsituation des Arbeitgebers, lehnte diese den kurzfristig beantragten Urlaub ab. Darüber setzte sich der als Busfahrer arbeitende Arbeitnehmer hinweg. Die Folge, die fristlose Kündigung. Das Gericht bestätigte, dass die fristlose Kündigung auch ohne Abmahnung rechtens war. Man unterstellte dem Busfahrer, dass er sein rechtswidriges Handeln habe erkennen können.

Urlaubsgenehmigung in Textform

Dementsprechend sollte peinlich darauf geachtet werden, dass bei beantragten Urlaub vor Antritt desselben auch die Genehmigung des Arbeitgebers vorliegt. Diese sollte idealerweise in Textform, zumindest in einer E-Mail, vorliegen.

Besser beraten!

Liegen keine berechtigten Gründe vor und ist der Urlaub rechtzeitig beantragt, kann der Arbeitgeber die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers nicht ignorieren. Für den Fall dass er gleichwohl den Urlaub nicht gewährt, kann man im Zweifel rechtliche Schritte einleiten. Eine gute Beratung, die von einer Rechtsschutzversicherung, die auch Arbeitsrecht abdeckt, übernommen wird, sollte in jedem Falle erfolgen, bevor man unüberlegt sich zu Schritten hinreißen lässt, die man später bereut.