"online-Scheidung"

Kroatien Recht
12.04.20061861 Mal gelesen

Bei Angeboten zur "kostengünstigen online-Scheidung" handelt es sich nur um die Abfrage Ihrer persönlichen Daten per e-mail-Formular. Eine "online-Scheidung" gibt es nicht !

In Deutschland läuft jedes Scheidungsverfahren prozessual gleich ab.


Der Scheidungsantrag ist von einem Ehegatten über einen beim Gericht zugelassenen Anwalt zu stellen.
Im Scheidungsantrag müssen die Scheidungsvoraussetzungen angegeben werden.
Der Scheidungsantrag wird sodann vom Familiengericht dem anderen Ehegatten zugeschickt, mit der Aufforderung, mitzuteilen, ob er ebenfalls geschieden werden will und ob die Angaben im Scheidungsantrag zutreffen.

Beide Eheleute erhalten vom Gericht Formulare zur Berechnung des gesetzlich vorgeschriebenen Versorgungsausgleichs (Rentenausgleichs).

Diese müssen ausgefüllt von beiden Eheleuten an das Gericht zurück gesandt werden.

Die Formulare werden sodann vom Gericht an die Rentenkassen gesandt, welche die in der Ehezeit angefallenen Renten berechnen und dem Gericht mitteilen. Das ist der in den meisten Fällen langwierigste Punkt einer Scheidung. Die Gerichte gehen derzeit von Bearbeitungszeiträumen von 4 bis 8 Wochen aus.

Liegen die Rentenauskünfte dann bei Gericht vor, wird - wenn nichts weiteres zu regeln ist - vom Gericht der Scheidungstermin anberaumt.

Zu diesem Termin werden beide Eheleute und zumindest der Anwalt der antragsstellenden Seite geladen.

Das Gericht fragt beide Eheleute, ob die Angaben im Scheidungsantrag richtig sind und ob sie auch weiterhin geschieden werden wollen.

Das Gericht trifft dann eine Entscheidung zum Versorgungsausgleich und wird sodann die Scheidung aussprechen.

Falls beide Ehegatten anwaltlich vertreten sind, kann von beiden Ehegatten auf Rechtsmittel verzichtet werden und so das Scheidungsurteil noch am selben Tage rechtskräftig werden.

Bei sogenannten "online-Scheidungen" wird daher lediglich eine Kontaktaufnahme per Computer / Internet angeboten, was häufig dazu führt, dass eine echte Beratung über die Folgen der Scheidung, z.B. den gesetzlich vorgeschriebenen Versorgungsausgleich ausbleibt. 

 

Jede Scheidung wird von einem Familiengericht durchgeführt.