Kroatisches Recht

Kroatien Recht

Am 25. Juni 1991 machte Kroatien von seinem in der jugoslawischen Verfassung verbrieften Recht auf Sezession Gebrauch und erklärte seine Unabhängigkeit. Von Anfang an definierte sich das Land als freiheitlich-demokratischer Rechtsstaat nach westlichem Muster. Laut Verfassung ist der kroatische Staat eine parlamentarische Demokratie mit dem Grundsatz der Gewaltenteilung. Neben der Legislative und Exekutive bildet die rechtsprechende Gewalt (Judikative) laut Art. 115 Abs. 2 der kroatischen Verfassung eine unabhängige Staatsgewalt. Das Gerichtswesen wird anhand des Gesetzes über die Gerichte (GerG) von 1994 geregelt.

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