Widerruf eines Autokredits – LG Ellwangen bejaht Rückabwicklung

Kreditrecht
26.02.201879 Mal gelesen
Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Ellwangen (Az. 4 O 232/17) vom 25. Januar.2018 gibt PKW-Fahrern neue Hoffnung, die ihr Fahrzeug bei der VW-Bank finanziert haben. Das Gericht hat entschieden, dass Autokreditverträge der VW-Bank fehlerhaft sind und daher unbeschränkt widerrufen werden können.

Die Verunsicherung der Besitzer von Dieselfahrzeugen ist groß. Kommt es zu Fahrverboten? Wie stark sinkt der Wert meines Fahrzeuges infolge des Dieselskandals? Der Widerruf der zur Finanzierung des PKW abgeschlossenen Kredit- oder Leasingvertrages ist für viele Verbraucher ein "einfacher" Ausweg aus ihrem Dilemma. Ein Urteil des LG Ellwangen macht Hoffnungen. Worum geht es?

 

Nach Artikel 247 § 6 Abs. 1 Nr. 5 EGBGB a.F. muss der Verbraucherdarlehensvertrag klar und verständlich Angaben über das einzuhaltende Verfahren bei der Kündigung des Vertrages enthalten. Daran fehlt es vorliegend nach Ansicht des Landgerichts Ellwangen. Wie das Gericht feststellt, genügt es nicht, lediglich über das ordentliche Kündigungsrecht zu informieren, wie es die Bank in ihrem Vertrag getan hat. Das Gericht schließt sich der bereits von verschiedenen Gerichten und in der Literatur vertretenen Auffassung an, wonach auch über das einzuhaltende Verfahren bei außerordentlichen Kündigungen zu informieren ist.

 

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Mathias Nittel: "Eine große Zahl von Autobanken und Leasinggeber belehren in ihren Verträgen nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht und die sogenannten Pflichtangaben. Daher können Verbraucher ihren Autokredit oder PKW-Leasingvertrag auch noch nach Jahren widerrufen."

 

Wird der Kreditvertrag wirksam widerrufen, müssen Kauf- und Finanzierungsvertrag rückabgewickelt werden. Die Verbraucher erhalten einen Großteil der bisherigen Kredit nd Leasingraten sowie Anzahlungen zurückzahlen. Im Gegenzug muss der Verbraucher seinen PKW an die Bank zurückgeben.

 

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Mathias Nittel steht Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Lassen Sie sich kostenlos und unverbindlich beraten, ob Sie Ihren PKW-Kreditvertrag oder PKW-Leasingvertrag widerrufen können. Im Rahmen einer kostenlosen und unverbindlichen Erstberatung informiere ich Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten. Unter 06223-7298080 und info@nittel.co stehe ich Ihnen zur Verfügung.