Autokredit bei Renault Bank heute widerrufen und Geld sparen

01.09.2017149 Mal gelesen

Widerrufsrecht bei Renault Bank kann noch heute bestehen

Tausende Verbraucher, die sich ein Auto kaufen, finanzieren diesen Kauf mithilfe von Autokrediten. Die großen Autokonzerne haben meist hauseigene Banken, Beispiele dafür sind die Renault Bank und die Volkswagen Bank. Wer als Verbraucher (also zu privaten Zwecken) einen Autokredit aufnimmt, hat grundsätzlich 14 Tage lang Zeit, das Geschäft zu widerrufen. Bei diversen finanzierten Autokäufen besteht das Widerrufsrecht aber noch heute, Jahre nach Vertragsschluss. Das liegt daran, dass Geldhäuser wie die Renault Bank möglicherweise fehlerhafte Vertragsdokumente genutzt haben. Die 14-tägige Frist des Widerrufsrechts setzte dann nicht ein - das Geschäft kann quasi "ewig" widerrufen werden. Dieser Rechtsvorteil für tausende Autokäufer ist unter dem Namen "Widerrufsjoker" bekannt und hat bereits bei Immobiliendarlehen zu hohen Ersparnissen seitens der Kreditnehmer geführt.

Was bringt der Widerruf vom Autokredit bei der Renault Bank?

Das "ewige" Widerrufsrecht hat einige Vorteile, vor allem aber kann man viel Geld sparen. Übt man sein Widerrufsrecht aus, wird die komplette Autofinanzierung rückabgewickelt. Das heißt, dass die Renault Bank alle vom Kunden gezahlten Darlehensraten zurückzahlt. Gleichzeitig gibt man das Fahrzeug zurück. Die Bank kann dann nur Wertersatz in gewisser Höhe fordern: Für gefahrene Kilometer, Verschleiß und Gebrauch. Dennoch besteht im Widerruf eine sehr günstige Option, das alte Fahrzeug ohne hohe Kosten zurückzugeben und das gezahlte Geld zurückzubekommen.

Noch besser stehen Verbraucher dar, die ihren Autokredit nach Juni 2014 aufgenommen haben. Durch eine Gesetzesänderung kann beim Widerruf von Autokrediten ab dann kein Wertersatz für das Fahrzeug verlangt werden. Das heißt, dass man seine gezahlten Raten komplett zurückbekommt und das Auto ohne weitere Kosten abgeben kann. De facto ist man das Auto gratis gefahren und kann mit dem Geld einen Neuwagen kaufen oder anderweitig investieren.

Diese Chance sollte sich niemand entgehen lassen. Insbesondere Betroffene von der Abgasaffäre können hieraus große Vorteile ziehen: Bis heute verweigern die Konzerne ein pauschales Rückgaberecht für Geschädigte. Durch den Widerruf kann man die Rückgabe des manipulierten Fahrzeugs auf sehr geschicktem Weg erreichen.

Wer hat das "ewige" Widerrufsrecht?

Ob man bei der Renault Bank, der Volkswagen Bank oder anderen Autobanken Kunde ist, spielt grundsätzlich keine Rolle. Fast alle dieser Banken haben möglicherweise über Monate hinweg fehlerhafte Dokumente genutzt. Konkret geht es um die sogenannte Widerrufsbelehrung. Jeder Verbraucher muss über sein Widerrufsrecht deutlich und verständlich informiert werden. Dazu dient eine schriftliche Widerrufsbelehrung - allerdings verlangt das Gesetz gewisse Standards. Bei den Autobanken wurden diese Standards häufig nicht eingehalten. Folge ist, dass die Frist des Widerrufsrechts nie zu laufen begann und der Widerruf "ewig" möglich ist.

Für den "ewigen" Widerruf ist demzufolge erforderlich, dass man eine fehler- oder lückenhafte Widerrufsbelehrung erhalten hat. Ferner sind nach aktuellem Kenntnisstand nur Autokredite betroffen, die nach Juni 2010 aufgenommen wurden. Enger kann man den Kreis der Berechtigten nicht eingrenzen, es bedarf stets einer genauen Prüfung des Einzelfalls.

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Jeder Fall ist anders gelagert, Verträge können abweichen oder anders ausgestaltet sein als gewohnt. Deswegen ist es zwingend erforderlich, dass man sich professionell beraten lässt. In keinem Fall darf man sich jedoch die Chance entgehen lassen, von dem "ewigen" Widerruf bei der Renault Bank zu profitieren. Deswegen bieten wir von Werdermann | von Rüden allen, die nach Juni 2010 einen finanzierten Autokauf getätigt haben, eine kostenlose Erstberatung an. Unsere Anwälte analysieren Ihre Lage und geben eine Einschätzung über Chancen, Kosten und Risiken ab.

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