Darlehenswiderruf ist berechtigt - Kanzlei Sommerberg LLP gewinnt Prozess gegen Kreissparkasse

Darlehenswiderruf ist berechtigt - Kanzlei Sommerberg LLP gewinnt Prozess gegen Kreissparkasse
02.09.2016403 Mal gelesen
„Für unsere Mandanten konnten wir einen Widerruf ihrer Darlehen gegen eine regionale Kreissparkasse durchsetzen“, sagt Sommerberg-Rechtsanwalt Thomas Diler.

Das Landgericht Verden stellte am 23. August 2016 fest, dass insgesamt drei Darlehensverträge, die das von der Kanzlei Sommerberg LLP vertretene Ehepaar bei dem Kreditinstitut abgeschlossen hat, wirksam widerrufen und hierdurch jeweils in eine Rückabwicklungsverhältnis umgewandelt worden sind (Az. 4 O 361//15).

Dadurch können die Darlehensnehmer jetzt von den niedrigen Zinsen profitieren und zu deutlich besseren Konditionen ihre Kredite  neu finanzieren. Die Umschuldung mittels des Widerrufs bringt aktuell im Regelfall eine erhebliche monatliche Zinsersparnis.

 

Mehr Informationen: http://www.sommerberg-llp.de/widerruf-kredit/

 

Sommerberg LLP
Kanzlei für Kapitalanlagerecht

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