Widerrufsjoker lebt weiter!

Widerrufsjoker lebt weiter!
14.08.2016319 Mal gelesen
Viele Verbraucher können sich weiterhin glücklich schätzen, da diese durch das Ausspielen des Widerrfsjokers massiv Geld sparen können! Unsere Experten der Kanzlei Werdermann I von Rüden verhelfen Ihnen zum bestmöglichen Erfolg!

"Ewiges" Widerrufsrechtkann noch heute eingesetzt werden!

Viele Verbraucher haben auch heute noch die Möglichkeit, ihre Verbraucherdarlehensverträge zu widerrufen, obwohl die normalerweise geltende gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen schon längst verstrichen ist. Essentielle Voraussetzung dafür ist, dass das in den Vertragsschluss involvierte Kreditinstitut dem Verbraucher eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung herausgegeben hat. In einem solchen Fall beginnt - aufgrund einer gesetzlichen Regelung - gesetzliche Widerrufsfrist nie an zu laufen, weswegen die Verträge auch noch viele Jahre nach ihrem Zustandekommen widerrufbar sind. Jedoch wurde das "ewige" Widerrufsrecht aufgrund einer vor wenigen Monaten verabschiedeten Gesetzesnovelle drastisch zu Lasten des im Normalfall also schutzwürdig geltenden Verbrauchers eingeschränkt. Seit dem 21.06.2016 sind sämtliche Darlehen, die zwischen den Jahren 2002 und 2010 aufgenommen worden sind, unter keinen Umständen mehr widerrufbar. Anders sieht die Situation aber für Verträge, die zwischen Juni 2010 und März 2016 geschlossen worden sind aus. Da diese von der Gesetzesänderung nicht erfasst sind, besteht das "ewige" Widerrufsrecht in diesen Fällen fort. Alle ab Mitte März geschlossenen Verträge unterfallen nun neuerdings einer absoluten Widerrufsfrist von einem Jahr und 14 Tagen.

Widerruf führt zu enorme Ersparnisse

 Falsch belehrte Verbraucher könnten durch den Widerruf eines Altdarlehens sehr viel Geld sparen. Die Rede ist hier von bier-bis fünfstelligen Beträgen. Durch die Ausübung des Widerrufes können Verbraucher von der normalerwiese wirtschaftlich sinnlosen Umschuldung Gebrauch machen. Zum einem liegt es daran, dass die Verbraucher im Falle eines Widerrufes nicht die bei der Kündigung fällige Vorfälligkeitsentschädigung zahlen müssen, aufgrund welcher sich eine Umschuldung für den Verbraucher meistens nicht lohnen würde. Zudem befinden sich die Zinsen momentan auf einem historischen Tiefpunkt, was zu massiven Ersparnissen führt. Der neu abgeschlossene Kreditvertrag wird zu grundsätzlich zu tagesaktuellen Konditionen abgeschlossen, weswegen die niedrigen Zinssätze Anwendung finden.

Schwere Gesetzesverstöße der Banken machen Widerrufsjoker möglich

 Verstoßt eine Widerrufsbelehrung gegen das sog. Deutlichkeitsgebot, welches ein Ausfluss aus § 355 abs. 2 BGB a.F. darstellt, so ist diese fehlerhaft. Nach diesem im Gesetz verankerten Prinzip sind Verbraucher grundsätzlich eindeutig und vollumfänglich über das ihm zustehende Widerrufsrecht zu belehren. Viele Banken missachten jedoch genau diesen Grundsatz und benutzen Widerrufsbelehrungen, die in vielfacher Hinsicht unpräzise sind. Viele Widerrufsbelehrungen sind insbesondere durch überflüssige Zusätze und Fußnoten versehen, durch deren Gebrauch der Verbraucher auf unzulässige Art und Weise verwirrt wird. Außerdem wird der Verbraucher oftmals nicht eindeutig und präzise über den Beginn der gesetzlichen Widerrufsfrist belehrt. Der Kreditnehmer ist in vielen Fällen bei der Bestimmung der Frist auf sich allein gestellt. Nach Schätzungen von Experten sind noch viele Darlehensverträge im Umlauf, die fehlerhafte Widerrufsbelehrungen enthalten und "ewig" widerrufen werden können.

Mit Werdermann | von Rüden Widerruf erfolgreich durchsetzen - Erstberatung kostenlos!

Auch wenn die Fehlerhaftigkeit einer Widerrufsbelehrung in vielen Fällen offensichtlich zu liegen scheint, wird dem betroffenen Verbraucher dringendst dazu geraten, professionellen Rechtsbeistand aufzusuchen. Nur so kann sichergestellt werden, dass alle relevanten Einzelfallumstände berücksichtigt werden und der Widerruf auch zum gewünschten Erfolg führt. Unsere Kanzlei Werdermann | von Rüden bietet neben einem kompetenten, erfahrenen Team von Anwälten eine kostenlose Erstprüfung von Vertragsunterlagen auf Widerrufbarkeit!

 Weitere Informationen unter:       https://www.wvr-law.de/widerruf-immobilienkredit-ohne-vorfaelligkeitsentschaedigung

 Ihre Vorteile nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Einschätzung

  1. Sie wissen, ob Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist.
  2. Wir sagen Ihnen, wie die Gerichte gerade zu Ihrem Fall entscheiden.
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  4. Wir sagen Ihnen, was die Rechtsdurchsetzung kostet.
  5. Wir sagen Ihnen, wie lange es dauert, bis Sie aus dem Vertrag herauskommen.

Kurz: Sie wissen, was Ihnen zusteht und was es kostet