Verbraucher können "Widerrufsjoker" weiterhin ausspielen!

Verbraucher können "Widerrufsjoker" weiterhin ausspielen!
18.07.2016212 Mal gelesen
Der "Widerrufsjoker" lebt weiter" Deswegen befinden sich nach Schätzungen von Experten noch viele Verbraucher gegenüber Kreditinstituten in einer rechtlich vorteilhaften Position. Nutzen Sie den professionellen Service unserer Kanzlei Werdermann I von Rüden, um Ihr Recht erfolgreich durchzusetzen!

"Ewiges" Widerrufsrecht ist weiterhin existent!

Viele Verbraucher haben auch heute noch die Berechtigung, ihre Verbraucherdarlehensverträge zu widerrufen, obwohl die normalerweise geltende gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen schon längst erloschen ist. Voraussetzung dafür ist, dass das in den Vertragsschluss involvierte Kreditinstitut gegenüber dem Verbraucher eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. In diesem Fall beginnt die gesetzliche Widerrufsfrist nicht an zu laufen, weswegen die Verträge auch noch viele Jahre nach ihrem Zustandekommen widerrufbar sind. Jedoch wurde das "ewige" Widerrufsrecht aufgrund einer vor wenigen Monaten verabschiedeten Gesetzesänderung erheblich zu Lasten des Verbrauchers eingeschränkt. Seit dem 21.06.2016 sind nämlich Darlehen, die zwischen den Jahren 2002 und 2010 aufgenommen worden sind, nicht mehr widerrufbar. Anders sieht es jedoch für Verträge, die zwischen Juni 2010 und März 2016 geschlossen worden sind aus. Da diese von der Gesetzesänderung nicht erfasst sind, besteht das "ewige" Widerrufsrecht in diesen Fällen fort. Alle ab Mitte März geschlossenen Verträge unterfallen nun neuerdings einer absoluten Widerrufsfrist von einem Jahr und 14 Tagen.

Widerrufsjoker führt zu unverhofften Ersparnissen

Durch die Ausübung des "Widerrufjokers" ist es für Kunden sämtlicher Banken und Sparkassen möglich, sich auf einfache Art und Weise von einem teuren Altkredit zu lösen. Vor allem ist im Falle eines Widerrufes durch den Kunden die sog. Vorfälligkeitsentschädigung nicht zu zahlen, weswegen eine Umschuldung in anderen Fällen - wie der frühzeitigen Kündigung - wirtschaftlich sinnlos wäre. Entfällt diese jedoch, so kann der Verbraucher durch eine Umschuldung bei den zur Zeit sehr niedrigen Zinsen sehr viel Geld sparen. Denn alles, was der Verbraucher bis zum Zeitpunkt des Widerrufes an Zinsen und Gebühren gezahlt hat, erhält dieser von dem betroffenen Kreditinstitut zurück. Da der neue Kreditvertrag regelmäßig zu tagesaktuellen Konditionen abgeschlossen wird, kann der Verbraucher im Rahmen eines Widerrufes durch die Kombination der zwei aufgezählten Komponenten massiv Geld sparen.

Unzählige Gesetzesverstöße der Banken machen Widerrufsjoker möglich

Viele Kreditinstitute sind nicht sonderlich angetan von dem rechtlichen Vorteil der Verbraucher. Sie haben diese jedoch selbstverschuldet, da sie gegenüber den Verbrauchern fehlerhafte Widerrufsbelehrungen genutzt haben. Verstoßt eine Widerrufsbelehrung gegen das sog. Deutlichkeitsgebot, welches ein Ausfluss aus § 355 abs. 2 BGB a.F. darstellt, so ist diese fehlerhaft. Nach diesem gesetzlichen Prinzip sind Verbraucher grundsätzlich eindeutig und vollumfänglich über das ihm zustehende Widerrufsrecht zu belehren. Viele Banken missachten jedoch genau diesen Grundsatz und benutzen Widerrufsbelehrungen, die in vielfacher Hinsicht unpräzise sind. Unter anderem enthalten die Widerrufsbelehrungen überflüssige Zusätze und Fußnoten, durch deren Gebrauch der Verbraucher verwirrt wird. Außerdem wird der Verbraucher oftmals nicht eindeutig und präzise über den Beginn der gesetzlichen Widerrufsfrist belehrt. Nach Schätzungen von Experten sind noch viele Darlehensverträge im Umlauf, die fehlerhafte Widerrufsbelehrungen enthalten und "ewig" widerrufen werden können.

Kanzlei Werdermann | von Rüden mandatieren - Widerruf erfolgreich ausspielen!

Die Anwälte der Kanzlei Werdermann | von Rüden bieten professionelle Beratung und vor allem vor allem eine kostenlose Erstprüfung der Vertragsunterlagen aller potentiell zum Widerrufsberechtigten auf ihre Widerrufbarkeit. Durch die langjährige und bundesweite Übernahme Mandate auf diesem Gebiet, hat sich unsere Kanzlei Werdermann | von Rüden in den letzten Jahren bundesweit einen exzellenten Ruf erarbeitet. Weitere Informationen dazu, vor allem zur kostenlosen Erstprüfung, finden Sie unter folgendem Link: https://www.wvr-law.de/widerruf-immobilienkredit-ohne-vorfaelligkeitsentschaedigung

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Kurz: Sie wissen, was Ihnen zusteht und was es kostet!