Kunden der BHW Bausparkasse können nur noch wenige Tage viel Geld sparen!

Kunden der BHW Bausparkasse können nur noch wenige Tage viel Geld sparen!
10.06.2016179 Mal gelesen
Sind auch Sie von der BHW Bausparkasse fehlerhaft über Ihr Widerrufsrecht belehrt worden? Dann nehmen Sie noch heute den exzellenten Service unserer erfahrenen Experten der Kanzlei Werdermann I von Rüden in Anspruch!

Kunden der BHW Bausparkasse können nur noch knapp 2 Wochen ihre Immmobiliendarlehensverträge widerrufen

Die Kunden der BHW Bausparkasse befinden sich nur noch knapp zwei Wochen in einer gegenüber des Kreditinstitutes rechtlich vorteilhaften Position. Momentan muss vielen Kunden ein Widerrufsrecht für alte Darlehensverträge, die zwischen 2002 und 2010 geschlossen wurden, zugestanden werden. Dies resultiert aus dem Fakt, dass die BHW Bausparkasse ihre Darlehensnehmer jahrelang nur fehlerhaft über deren Widerrufsrechte belehrte. Die daraus resultierende Rechtsfolge ist, dass das Widerrufsrecht der Verbraucher nie zu laufen beginnt. Rechtliche Konsequenz dessen ist, dass tausende Immobiliendarlehensverträge, die zwischen einem Kreditinstitut und einem Verbraucher geschlossen wurde, noch heute widerrufbar sind.

Gesetzgeber macht Verbrauchern jedoch künftig das Leben schwerer

Die verbraucherfreundliche Regelung wurden nun vor kurzem vom Gesetzgeber geändert: Zum 1. April 2016 gab der Bundestag den Forderungen vieler Kreditinstitute nach mehr Rechtssicherheit nach und verabschiedete daraufhin eine Gesetzesänderung: danach können fehlerhaft belehrte Verbraucher ihre Darlehensverträge nur noch innerhalb einer absoluten Frist von einem Jahr und 14 Tagen widerrufen. All diejenigen, die bis einschließlich 2010 einen Darlehensvertrag mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung erhalten haben, können ihr Widerrufsrecht aber noch bis zum 21. Juni 2016 geltend machen. Die betroffenen Kunden der BHW Bausparkasse sollten demnach zügigst noch ihre Verträge widerrufen, um noch Vorteile aus der noch bestehenden rechtlich vorteilhaften Position zu sichern.

Widerruf eines Altkredites bei der BHW Bausparkasse kann zu Ersparnissen im vier- bis fünfstelligen Bereich führen

Grundsätzlich wird durch den Widerruf der Weg für eine Umschuldung freigemacht. Die Folge des Widerrufs ist bekanntlich die Rückabwicklung des Darlehensvertrags. Beide Vertragsparteien gewähren sich wechselseitig alle getätigten Leistungen zurück. Der Kunde erhält also alle Raten samt Zinsen (verzinst) zurück, während er der BHW Bausparkasse die Darlehenssumme zurückerstatten muss. Damit der Verbraucher seinen Pflichten bei der Rückabwicklung nachkommen kann, könnte ein neuer Kredit notwendig sein. Der Vorteil eines neuen Kredites liegt in den heute historisch niedrigen Zinsen. Dadurch kann der Verbraucher eine Menge Geld sparen. Hinzu kommt, dass bei einem Widerruf des alten Kreditvertrages nicht die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung fällig wird. Ein Kreditinstitut hat im Falle der Kündigung die Möglichkeit, die ausgefallenen Leistungen dadurch zu kompensieren.

BHW Bausparkasse belehrt den Verbraucher nicht ordnungsgemäß über den Beginn der Widerrufsfrist

Die von der BHW Bausparkasse verwendete Formulierung, der Lauf der Frist beginne "aber nicht vor dem Tag des Vertragsschlusses" ist nicht geeignet, die Verbraucher ordnungsgemäß über den Beginn der Widerrufsfrist zu belehren. Diese Formulierung ermöglicht es dem Verbraucher nicht, den exakten Beginn der Widerrufsfrist zu bestimmen. Grundsätzlich kann von einem rechtsunkundigen Verbraucher nicht erwartet werden, dass dieser den Beginn der Widerrufsfrist selbst bestimmt. Die Widerrufsbelehrung ist bereits aus diesem Grund fehlerhaft. 

BHW Bausparkasse lässt außerdem eine elementare Überschrift weg

In der vorliegenden Widerrufsbelehrung der BHW Bausparkasse fehlen die im gesetzlichen Muster vorgeschriebenen Überschriften "Widerrufsrecht" und "Widerrufsfolgen. Hierdurch wird dem Verbraucher nicht deutlich gemacht, dass er im Bereich des Widerrufs Rechte hat, ihm darüber hinaus jedoch auch erhebliche Pflichten für den Fall obliegen, dass er sein Widerrufsrecht ausübe. Aus diesem Gesichtspunkt wird die von der BHW Bausparkasse genutzte Belehrung nicht dem sog.  Deutlichkeitsgebot gerecht

Kostenlose Erstprüfung von Werdermann | von Rüden wahrnehmen und Widerruf erfolgreich durchsetzen!

In wenigen Tagen ist das Widerrufsrecht für die Kunden der BHW Bausparkasse nicht mehr ausübbar. Deswegen sollten betroffene Verbraucher schnellstmöglich Rechtsbeistand aufsuchen. Die Kanzlei Werdermann | von Rüden bietet in diesem Zusammenhang eine kostenlose Erstprüfung von Vertragsunterlagen auf Widerrufbarkeit. Nach der Einschätzung der Rechtslage durch das hauseigene Team hervorragend qualifizierter Anwälte weiß jeder potentiell Betroffene, wie die Aussichten sind.

Weitere Informationen zur kostenlosen Erstberatung: https://www.wvr-law.de/widerruf-immobilienkredit-ohne-vorfaelligkeitsentschaedigung

Ihre Vorteile nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Einschätzung

  1. Sie wissen, ob Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist.
  2. Wir sagen Ihnen, wie die Gerichte gerade zu Ihrem Fall entscheiden.
  3. Wir nennen Ihnen Ihr Einsparpotential beim Widerruf.
  4. Wir sagen Ihnen, was die Rechtsdurchsetzung kostet.
  5. Wir sagen Ihnen, wie lange es dauert, bis Sie aus dem Vertrag herauskommen.

Kurz: Sie wissen, was Ihnen zusteht und was es kostet!