ING DiBA ist bereits in 2 Wochen vor dem "ewigen" Widerruf sicher!

ING DiBA ist bereits in 2 Wochen vor dem "ewigen" Widerruf sicher!
07.06.2016378 Mal gelesen
Verbraucher haben nur noch bis 21.06.2016 die Möglichkeit, von dem äußerst lukrativen Widerrufsjoker Gebrauch zu machen. Lassen Sie sich noch heute von unseren erfahrenen Mitarbeitern unserer Kanzlei Werdermann I von Rüden diesbezüglich beraten.

Die ING DiBA verwendete über mehrere Jahre hinweg Tausende fehlerhafte Widerrufsbelehrungen

Insbesondere in dem Jahr 2010 verwendete die IND DiBA fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Nach bisher geltendem Recht führt dies dazu, dass die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen für solche Verträge nie zu laufen beginnt. Entsprechende Verträge sind deswegen noch nach vielen Jahren widerrufbar. Dieses "ewige" Widerrufsrecht ist jedoch aufgrund einer Gesetzesänderung nur noch bis 21.06.2016 ausübbar.

Enormes Einsparpotential für Kunden der ING DiBa durch "Widerrufsjoker"

Die von der ING DiBA verwendeten Widerrufsbelehrungen bieten eine durchaus attraktive Möglichkeit für den Verbraucher, sehr viel Geld zu sparen. Betroffene Verbraucher sollten deswegen von dieser Möglichkeit noch schnellstmöglich Gebrauch machen. Das liegt daran, dass der sog. Widerrufsjoker ein Einsparpotential von vier bis fünf stelligen Beträgen bietet. Denn ein Widerruf ermöglicht es Kunden der ING DiBA, unkompliziert aus ihrem alten Kredit auszusteigen und auf einen aufgrund der aktuell historisch niedrigen Zinsen auf einen sehr viel günstigeren Kredit umzusteigen. Außerdem wird die im Falle einer Kündigung fällige Vorfälligkeitsentschädigung im Falle eines Widerrufes nicht fällig. Diese stellt im Falle einer Kündigung eine Art "Schadensersatz" dar, und macht eine Umschuldung in solchen Fällen wirtschaftlich sinnlos.

ING DiBa belehrt die Kunden nur unvollständig über die Rechtsfolgen eines Widerrufes

Unter der Überschrift "Widerrufsfolgen" wird der Darlehensnehmer von der ING DiBA nur einseitig über die Frist zur Erstattung der geleisteten Zahlungen belehrt. Der Verbraucher kann dieser Belehrung nicht entnehmen, dass auch die Bank eine Rückzahlungsfrist einzuhalten hat. Diese beträgt jedoch auch bei den Kreditinstituten 30 Tage ab dem Tag des Zuganges der Widerrufsbelehrung. Durch die Nichtangabe einer Zahlungsfrist der Bank bleibt der Verbraucher bezüglich der Rückzahlungsrist der Bank im Unklaren. Jedoch ist es nach gefestigter Rechtsprechung ein wesentliches Interesse des Verbrauchers, unmissverständlich darüber belehrt zu werden, innerhalb welcher Frist der Unternehmer die Erstattung etwaiger Zahlungen an den Verbraucher vorzunehmen hat. Die Information über die Zahlungsfrist der Bank ist für den Verbraucher auch bereits hinsichtlich der Ausübung des Widerrufes von entscheidender Bedeutung.

Verbraucher werden von der ING DiBa durch die Angabe mehrerer Konten verunsichert

In der Widerrufsbelehrung gibt die ING DiBa außerdem mehrere Konten an, auf welche der Tageszinssatz bezahlt werden kann. Die Höhe der Zinssätze varriiert je nach Konto. Dies führt zu Verunsicherungen des Vebrauchers hinsichtlich der Höhe des Tageszinssatzes. Für den Verbraucher ist es jedoch von grundlegender Bedeutung, über die genaue Höhe der jeweiligen Zinssätze informiert zu werden. Die Angabe der zwei unterschiedlichen Konten führt deswegen dazu, dass die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist.

 Die große Koalition hat das "ewige" Widerrufsrecht ab dem 21.06.2016 endgültig abgeschafft

Die Verbraucher stehen nun unter Zeitdruck, denn durch eine jüngst erfolgte Gesetzesänderung, die von der großen Koalition befürwortet worden ist, wurde das gesetzliche Widerrufsrecht bei der fehlerhaften Belehrung von Verbrauchern auf lediglich ein Jahr und 14 Tage befristet. Nach der Gesetzesänderung ist der "ewige" Widerrufs von den sog. Altkrediten noch bis 21.06.2016 - also nur noch knapp zwei Wochen - möglich. Dadurch wird der Gesetzgeber den Wünschen vieler Kreditinstitute nach mehr Rechtssicherheit gerecht. Noch ist ein Widerruf möglich, aber der Verbraucher sollte schnellstmöglich handeln, da ein solcher Widerruf auch immer gut durchdacht sein sollte!

Kanzlei Werdermann | von Rüden bietet eine exzellente Rechtsberatung und kostenlose Erstberatung

Die Kanzlei Werdermann | von Rüden bietet ihren Mandanten für Kunden der ING DiBA eine exzellente Beratung an. Aufgrund umfangreicher Erfahrungen aus bundesweit übernommenen Mandaten können die Anwälte der Kanzlei Werdermann | von Rüden auf einen breiten Erfahrungsschutz zurückgreifen und so für jeden Einzelfall eine für den Verbraucher besonders günstige Lösung finden. Zum außergewöhnlichen Service der Kanzlei Werdermann | von Rüden gehört auch eine kostenlose Erstprüfung von Vertragsunterlagen hin auf ihre Widerrufbarkeit. Weitere Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link: https://www.wvr-law.de/widerruf-immobilienkredit-ohne-vorfaelligkeitsentschaedigung

Ihre Vorteile nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Ersteinschätzung:

 
  1. Sie wissen, ob Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist.
  2. Wir sagen Ihnen, wie die Gerichte gerade zu Ihrem Fall entscheiden.
  3. Wir nennen Ihnen Ihr Einsparpotential beim Widerruf.
  4. Wir sagen Ihnen, was die Rechtsdurchsetzung kostet.
  5. Wir sagen Ihnen, wie lange es dauert, bis Sie aus dem Vertrag herauskommen.
 

Kurz: Sie wissen, was Ihnen zusteht und was es kostet!