BHW Bausparkasse belehrte jahrelang fehlerhaft über Widerrufsrecht von Verbraucherdarlehensverträgen

BHW Bausparkasse belehrte jahrelang fehlerhaft über Widerrufsrecht von Verbraucherdarlehensverträgen
12.05.2016279 Mal gelesen
Haben Sie bei der BHW Bausparkasse einen Darlehensvertrag abgeschlossen? Dann stehen die Chancen gut, dass Sie eine günstige Umschuldung vornehmen können! Grund dafür sind fehlerhafte Widerrufsbelehrungen des Kreditinstituts.

BHW Bausparkasse verwendete bundesweit fehlerhafte Widerrufsbelehrungen - Altdarlehen widerrufbar

Die BHW Bausparkasse hat ihre Kunden offenbar bundesweit über Jahre hinweg fehlerhaft über ihr Widerrufsrecht belehrt. Das Kreditinstitut hat nicht die seit 2002 vom Gesetzgeber vorgeschriebene und für alle Banken verbindliche Musterbelehrung verwendet. Dies Ermöglicht Verbrauchern jedoch die unverhoffte Möglichkeit zum Widerruf ihrer Darlehensverträge - auch noch nach mehreren Jahren. Wenn die Belehrung über das Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehen fehlerhaft erfolgte, greift die übliche gesetzliche 14 tägige Widerrufsfrist nicht! Obwohl die niedergeschriebene Widerrufsfrist längst verstrichen ist, sind derartige Verträge noch heute widerrufbar. Auch nach Jahren können Kunden also ihre Altkredite widerrufen. So können auch Darlehensnehmer der BHW Bausparkasse von fehlerhaft erfolgten Widerrufsbelehrung profitieren und ihre abgeschlossenen Kreditverträge widerrufen.

Dank "Widerrufsjoker" Altkredit günstig loswerden

Durch die Option sein Widerrufsrecht auch noch nach Jahren geltend zu machen, können Kreditnehmer im besten Fall sehr viel Geld sparen, da mit ihr eine kostengünstige Umschuldung einhergeht. Dieses Vorgehen wird im Volksmund auch als "Widerrufsjoker" bezeichnet. Anders als bei einer Kreditkündigung fällt bei einem Widerruf keine sog. Vorfälligkeitsentschädigung, eine Art Schadensersatz, den die Bank für ausbleibende Leistungen verlangen kann, an. Bei einem Widerruf hingegen wird der Vertrag Stück für Stück rückabgewickelt. Ein zu hohen Zinsen abgeschlossener Darlehensvertrag lässt sich so mit Hilfe des "Widerrufsjokers" aus der Welt schaffen und kann gegen einen neuen Verbraucherdarlehensvertrag zu heute historisch niedrigen Zinsen ausgetauscht werden.

BHW verstößt gegen das Deutlichkeitsgebot in dem sie ungenau und unzureichend belehrt

Die BHW verstößt schon in der optischen Gestaltung gegen die Vorgaben des gesetzlichen Musters. In der vorliegenden Widerrufsbelehrung fehlen zum Beispiel wichtige Überschriften, die dem Verbraucher seine Rechte auf den ersten Blick deutlich machen sollen. Andere Überschriften sind wiederum in den übrigen Vertragstext integriert und nicht wie die Musterbelehrung es vorsieht, von der Umrandung der Belehrung umfasst. Sodann wird der Verbraucher so über die entsprechenden Widerrufsfolgen informiert, dass es für einen juristischen Laien gänzlich unverständlich und damit unzulässig ist. Auch über den Lauf der Frist erfolgt die Belehrung nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechend. Der Bundesgerichtshof hat bereits mehrere Male festgestellt, dass eine Belehrung unzureichend ist, die den Hinweis enthält, dass die Frist für den Widerruf "einen Tag nachdem (...)" beginne. Überflüssige Zusätze, gar ganze Absätze die nicht erforderlich sind, aber dennoch in der Widerrufsbelehrung enthalten sind, verwirren den Verbraucher zusätzlich in seiner Rechtsfindung. All diese Fehler in den Widerrufsbelehrungen der BHW führen dazu, dass das Kreditinstitut gegen das Deutlichkeitsgebot verstößt und seine Kunden fehlerhaft belehrt.

"Widerrufsjoker" nur noch bis zum 21. Juni 2016 vollumfänglich einsetzbar

Der "Widerrufsjoker" ist jedoch nur noch bis zum 21.06.2016 wie bisher durchführbar. Grund dafür ist ein im Januar beschlossener Gesetzentwurf der Bundesregierung, der am 01. April 2016 in Kraft getreten ist. Diese Gesetzesneuerung sieht für Verbrauchdarlehensverträge die Einführung einer absoluten Widerrufsfrist vor. Mithin steht Verbrauchern auch bei fehlerhaft erfolgten Widerrufsbelehrungen kein "ewiges" Widerrufsrecht mehr zu. Vielmehr wurde es auf ein Jahr und 14 Tage begrenzt. Betroffene Verbraucher haben also nur noch bis zum 21. Juni 2016 die Möglichkeit ihr Widerrufsrecht für in der Vergangenheit geschlossene Verbrauchdarlehensverträge geltend zu machen. Ein zügiges Handeln um die finanziellen Vorteile des "Widerrufsjokers" auszunutzen ist ratsam.

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