OLG Hamm: Darlehenswiderruf auch nach gezahlter Vorfälligkeitsentschädigung möglich

OLG Hamm: Darlehenswiderruf auch nach gezahlter Vorfälligkeitsentschädigung möglich
30.03.2016243 Mal gelesen
Der Widerrufsjoker zieht noch bis zum 21. Juni 2016 – Auch Darlehensnehmer, deren nach 2002 abgeschlossene Darlehensverträge schon abgelöst wurden, können Finanzierungen rückabwickeln.

Ein entsprechendes Urteil hat das OLG Hamm am 4. November unter dem Aktenzeichen 31 U 64/15 gesprochen und damit vielen Darlehensnehmern Hoffnung auch auf eine Rückerstattung der hohen Vorfälligkeitsentgelte gemacht.

Im vorliegenden Fall waren drei Darlehensverträge im Jahr 2007 abgeschlossen und bereits 2012 vorzeitig gegen Zahlung einer hohen Vorfälligkeitsentschädigung abgelöst worden. Den Ausstieg hatte sich die Bank gut bezahlen lassen: 49.000 Euro waren fällig. Den jetzt ausgesprochenen Widerruf lehnte die Bank mit Hinweis auf den angeblich erloschenen Anspruch ab. Das nächste Wiedersehen gab es vor Gericht, denn die Darlehensnehmerin verklagte die Bank auf Rückzahlung der Vorfälligkeitsentschädigung zuzüglich der Zinsen.

Das Landgericht urteilte wenig verbraucherfreundlich und erst das Oberlandesgericht Hamm entschied, dass die Verträge wirksam widerrufen worden waren und ein Anspruch auf Rückerstattung des Vorfälligkeitsentgelts besteht. Die Widerrufsbelehrungen der Darlehen waren fehlerhaft, dadurch sei die Widerrufsfrist niemals angelaufen - unabhängig davon ob der Vertrag zwischenzeitlich beendet wurde oder nicht. So genannte Aufhebungsverträge schließen den Widerruf nicht aus.  Die Bank muss nicht nur die Gebühr für die vorzeitige Vertragsauflösung zahlen:  Auch die Anwaltskosten müssen übernommen werden. Die Sache ist damit erledigt, denn Revision wurde nicht zugelassen.

Rechtsanwalt Ralf Buerger aus Hagen empfiehlt Darlehensnehmen, sich niemals von Banken mit dem lapidaren Hinweis auf das verwirkte Widerrufsrecht abspeisen zu lassen.  "Egal ob Darlehen regulär abgezahlt oder frühzeitig ausgelöst wurden: Wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist, können Verträge rückabgewickelt werden." Buerger kennt die Argumente der Bank und hofft, dass sich widerrufswillige Darlehensnehmer durchsetzen und ihre Widerrufe aufrecht erhalten. Ralf Buerger bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsbelehrungen an. Außerdem können sich Widerrufswillige während der kostenlosen Informationsveranstaltungen der Kanzlei über das Thema informieren.

Hier die Termine - über den Link kann man sich zur Veranstaltung anmelden

 

31.3.2016 - 18:00 Uhr Hagen 

Darlehen widerrufen - Informationsveranstaltung

07.4.2016 - 18:00 Uhr Hagen 

Darlehen widerrufen - Informationsveranstaltung

14.4.2016 - 18:00 Uhr Hagen 

Darlehen widerrufen - Informationsveranstaltung

21.4.2016 - 18:00 Uhr Hagen

Darlehen widerrufen - Informationsveranstaltung

    

Buerger, Schmaltz Partnergesellschaft

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