Volksbanken müssen wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen noch Jahre nach Vertragsschluss Widerruf durch Verbraucher hinnehmen

Volksbanken müssen wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen noch Jahre nach Vertragsschluss Widerruf durch Verbraucher hinnehmen
20.03.2016364 Mal gelesen
Volksbanken verwendeten jahrelang fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Deshalb noch heute Darlehensvertrag mit Hilfe der Kanzlei Werdermann | von Rüden widerrufen und viel Geld sparen.

Volksbanken müssen wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen noch Jahre nach Vertragsschluss Widerruf durch Verbraucher hinnehmen

Die Volksbanken müssen wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen unter anderem im Jahr 2003 noch Jahre nach Vertragsschluss den Widerruf von Darlehensverträgen durch Verbraucher hinnehmen. Denn wenn ein Kreditinstitut seine Kunden fehlerhaft über deren Widerrufsrecht informiert, beginnt für diese nach aktuell geltendem Recht keine Widerrufsfrist zu laufen. Ihnen steht dann ein sog. "ewiges Widerrufsrecht" zu, das sich als "Widerrufsjoker" erweisen kann.

 

Enorme wirtschaftliche Vorteile durch Widerruf des Vertrags bei Volksbanken möglich

Zum "Widerrufsjoker" wird dieses ewige Widerrufsrecht nämlich dann, wenn Verbraucher mit seiner Hilfe die Zahlung einer sog. Vorfälligkeitsentschädigung an die Volksbanken vermeiden können. Eine solche wird regelmäßig im Darlehensvertrag vereinbart dann fällig, wenn ein Verbraucher das Darlehen frühzeitig kündigt, um damit etwaige Zinsausfälle auf Seiten des Kreditgebers zu kompensieren. Sie ist es, die eine Umschuldung auf einen neuen Darlehensvertrag mit den derzeit unfassbar attraktiven, historisch niedrigen Zinssätzen in der Regel wirtschaftlich sinnlos werden lässt. Bei Ausübung des Widerrufsrechts fällt diese Vorfälligkeitsentschädigung aber nicht an. Dadurch lassen sich für Verbraucher durch eine Umschuldung ganz erhebliche Summen einsparen.

 

Beschluss des Bundeskabinetts könnte für baldigen Schutz der Volksbanken vor Vertragswiderruf sorgen

Ein Beschluss des Bundeskabinetts aus dem Januar könnte allerdings den Weg für einen baldigen Schutz der Volksbanken vor einem Vertragswiderruf durch Verbraucher geebnet haben. Denn mit diesem Beschluss wurde ein Gesetzesentwurf in den Deutschen Bundestag eingebracht, der diesen wohl problemlos passieren wird, der für die Zukunft für Fälle fehlerhafter Verbraucherbelehrungen über ihr Widerrufsrecht eine absolute Widerrufsfrist vorsieht. Das derzeit in machen Fällen geltende "ewige Widerrufsrecht" soll zum letzten Mal am 21.6.2016 ausgeübt werden können. Danach ist Schluss mit dem "Widerrufsjoker". Entsprechend zügig sollten Verbraucher ihre Vertragsunterlagen prüfen (lassen) und die nötigen Schritte einleiten.

 

Abweichungen vom gesetzlichen Muster in Widerrufsbelehrungen der Volksbanken

Voraussetzung für die Ausübung des Widerrufsrechts gegenüber den Volksbanken ist für Verbraucher aber, dass die Volksbanken die Musterwiderrufsbelehrung, die der Gesetzgeber zur Verfügung gestellt hat, nicht unverändert übernommen hat, dass also Abweichungen davon vorliegen. In den Widerrufsbelehrungen der Volksbanken war das vielfach der Fall. Denn sie wichen nicht nur im Hinblick auf die Überschrift und die Information über die Widerrufsfolgen, sondern in ihrer Gesamtheit vollständig vom Muster des Gesetzgebers ab. Inhaltliche Fehler ihrer Belehrungen müssen die Volksbanken daher gegen sich gelten lassen.

 

Fehler durch optisch abweichende Gestaltung in Widerrufsbelehrungen der Volksbanken und fehlenden Absatz zu Widerrufsfolgen

Der wohl größte Fehler der Widerrufsbelehrungen der Volksbanken ist das Abweichen in der optischen Gestaltung. Denn die Angaben in einer Widerrufsbelehrung müssen in ihrer Form hervorgehoben und deutlich gestaltet sein. Die Belehrungen der Volksbanken wurden aber lediglich in einem kleinen Rahmen auf einer Seite mit vielen weiteren umrahmten Feldern abgedruckt. Da sich der Rahmen der Belehrungen der Volksbanken nicht erheblich von den restlichen Rahmen unterscheidet, wird den Ansprüchen an eine deutliche, hervorgehobene Gestaltung nicht genügt. Darüber hinaus stellt es möglicherweise einen Fehler dar, dass die Volksbanken in ihren Widerrufsbelehrungen nicht über die Widerrufsfolgen informierten.

 

Widerrufsbelehrungen anderer Kreditinstitute, die ähnliche Fehler enthalten:

 

            - Baden-Württemberg Bank (BW Bank) 2006 bis 2008

            - Bausparkasse Mainz 2007

            - Commerzbank 2007

            - Debeka Bausparkasse 2003

            - Degussa Bank 2011

            - DKB 2003

            - DSL Bank 2010                                     

            - HUK-COBURG Bausparkasse 2009

            - ING DiBa 2010

            - Kreissparkasse Heilbronn 2010

 

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