EZB senkt Leitzins auf null Prozent – Durch Darlehenswiderruf von niedrigen Zinsen profitieren

EZB senkt Leitzins auf null Prozent – Durch Darlehenswiderruf von niedrigen Zinsen profitieren
16.03.2016145 Mal gelesen
Die Zinsen werden niedrig bleiben. Davon können Verbraucher nach der aktuellen Entscheidung der EZB, den Leitzins auf null Prozent zu senken, ausgehen. Umso ärgerlicher ist ein alter Kredit mit vergleichsweise hohen Zinsbelastungen.

"Um aus diesem Kredit auszusteigen, kann der Widerruf geprüft werden. Allerdings ist Eile geboten. Denn der Widerrufsjoker kann bei Altverträgen aller Wahrscheinlichkeit nach nur noch bis zum 21. Juni 2016 gezogen werden", sagt Rechtsanwalt Simon Kanz von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Bei einem erfolgreichen Widerruf des Darlehens kann die Bank anders als bei einer vorzeitigen Ablösung des Kredits keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. "Das ist ein Teil der Ersparnis. Noch wichtiger ist, dass das alte Darlehen komplett rückabgewickelt wird und der Verbraucher dann günstig umschulden und von den historisch niedrigen Zinsen profitieren kann", so Rechtsanwalt Kanz.

Der Widerruf ist bei vielen Immobilienfinanzierungen, die zwischen 2002 und 2010 abgeschlossen wurden, möglich. In dieser Zeit haben viele Banken und Sparkassen fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet, die von der jeweils gültigen Musterbelehrung formal oder inhaltlich abweichen. Die Folge davon ist, dass die in der Regel 14-tägige Widerrufsfrist nie in Gang gesetzt wurde und das Darlehen auch heute noch widerrufen werden kann. "Vor dem Widerruf sollte sich der Verbraucher um eine entsprechende Anschlussfinanzierung kümmern. Denn bei der Rückabwicklung des Darlehens erhalten beide Seiten ihre Leistungen zurück. Die Bank hat also Anspruch auf die Kreditsumme nebst Zinsen und der Verbraucher erhält alle seine getätigten Zahlungen zzgl. Zinsen zurück. Steht die Anschlussfinanzierung, lassen sich je nach der Höhe des Darlehens schnell fünfstellige Beträge einsparen", erklärt Rechtsanwalt Kanz.

Allerdings wird es die Möglichkeit des Widerrufs von Altverträgen voraussichtlich nicht mehr lange geben. Wird die neue EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie wie geplant umgesetzt, kann der Widerrufsjoker für Immobiliendarlehen, die zwischen 2002 und 2010 abgeschlossen wurden, nur noch bis zum 21. Juni 2016 gezogen werden. "Verbraucher sollten also jetzt handeln", sagt Rechtsanwalt Kanz.

Die Kanzlei Cäsar-Preller ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft www.jetzt-widerrufen.de und bietet eine kostenlose Überprüfung der Widerrufsbelehrung an. Die nächste Informationsveranstaltung bietet sie am 13. April um 18.30 Uhr in den Kanzleiräumen in Wiesbaden an.

Mehr Informationen: www.caesar-preller.de

 

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Rechtsanwalt Simon Kanz

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