Ein neues Gesetz, das der Bundestag voraussichtlich am 18. Februar 2016 verabschieden wird, dürfte nicht nur die Ausübung des Widerrufsrechts bei neuen Krediten zeitlich auf zwölfeinhalb Monate begrenzen, sondern außerdem auch bei bestehenden Kreditverträgen die Widerrufsmöglichkeit nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes ausschließen. Dies könnte dann schon ab 21. Juni 2016 der Fall sein.
Verbraucher, die den Verdacht hegen, dass sie in der Vergangenheit über ihr Widerrufsrecht bei Abschluss ihrer Kreditverträge falsch belehrt worden sind, sollten daher umgehend die ihnen erteilte Widerrufsbelehrung von einem Anwalt prüfen lassen. Denn zwischen 2002 und 2010 haben viele Banken ihre Kunden nur unzureichend über deren Widerrufsrecht aufgeklärt.
Bei einem Widerruf braucht der Verbraucher im Gegensatz zur Kündigung keine Vorfälligkeitsentschädigung für die vorzeitige Auflösung des Kreditverhältnisses zu zahlen.
"Alles sieht danach aus, dass der Gesetzgeber noch im Februar das grundsätzlich ewig laufende Widerrufsrecht der Verbraucher beendet. Daher ist jetzt für diejenigen, die ihre Kreditverträge noch widerrufen wollen, Eile geboten", so Rechtsanwalt Nikolaus Bömcke von Rössner Rechtsanwälte.
Weitere Informationen dazu: http://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2016/01272016_Ewiges_Widerrufsrecht.html
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Rechtsanwalt Nikolaus Bömcke
Rössner Rechtsanwälte
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