Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in Kreditverträgen der Barmenia Lebensversicherung a.G. – Widerruf noch bis Juni möglich

Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in Kreditverträgen der Barmenia Lebensversicherung a.G. – Widerruf noch bis Juni möglich
02.02.2016293 Mal gelesen
Kreditverträge mit der Barmenia Lebensversicherung a.G. noch bis Juni widerrufbar - jetzt Werdermann | von Rüden konsultieren.

Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in Kreditverträgen der Barmenia Lebensversicherung a.G. - Widerruf noch bis Juni möglich

 

Die Barmenia Lebensversicherung a.G. hat ihre Kunden über Jahre hinweg fehler-, beziehungsweise lückenhaft über deren Widerrufsrechte belehrt. In vielen Darlehensverträgen der Barmenia Lebensversicherung a.G., die um das Jahr 2008 geschlossen wurden, sind wiederholt fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet worden. Nach aktueller Rechtslage geht damit für den Darlehensnehmer das sogenannte "ewige" Widerrufsrecht einher: die Verträge der Barmenia Lebensversicherung a.G., in denen fehlerhafte Widerrufsbelehrungen zu finden sind, können noch heute widerrufen werden.

 

Vorfälligkeitsentschädigung an die Barmenia Lebensversicherung a.G. vermeiden - günstige Umschuldung vornehmen

 

Durch eben dieses "ewige" Widerrufsrecht können Darlehensnehmer der Barmenia Lebensversicherung a.G. viel Geld sparen. Denn bei einem Widerruf kann das Kreditinstitut keinen Ausgleich für ausgebliebene Leistungen des Kreditnehmers verlangen, bei einer Kündigung jedoch schon. Diese Ausgleichsleistung, die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung kann somit umgangen werden. Dem Kunden der Barmenia Lebensversicherung a.G. wird so der wirtschaftlich attraktive Weg einer Umschuldung geebnet: ein Altkredit bei der Barmenia Lebensversicherung a.G. kann ohne Vorfälligkeitsentschädigung von einem neuen Kredit zu besseren Konditionen abgelöst werden.

 

Beginn der Widerrufsfrist in Krediten der Barmenia Lebensversicherung a.G. offen gelassen

 

Fehlerhaft sind die von der Barmenia Lebensversicherung a.G. verwendeten Widerrufsbelehrungen vor allem wohl durch Ungenauigkeiten bezüglich des Beginns der Widerrufsfrist. Das Einsetzen der Widerrufsfrist, die für gewöhnlich 14 Tage beträgt, setzt verschiedene Gegebenheiten voraus. So ist der Erhalt der Widerrufsbelehrung nur eine dieser Voraussetzungen. Die Barmenia Lebensversicherung a.G. ließ den Darlehensnehmer allerdings über weitere Voraussetzungen für das Einsetzen der Widerrufsfrist im Unklaren, ungenau wurde formuliert: "Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung in Textform." Der Bundesgerichtshof hat geurteilt (BGH Urteil vom 1.02.2012, Az. III ZR 83/11), diese Formulierung sei für den Verbraucher nicht eindeutig genug, "frühestens" sei keine präzise Angabe. Der Beginn der Widerrufsfrist ist jedoch essentiell für das Verständnis des Verbrauchers über seine Rechte zum Widerruf. Ab wann genau die Frist läuft, konnten Darlehensnehmer der Barmenia Lebensversicherung a.G., deren Kreditverträge diese Fehler enthielten, nicht erkennen.

 

Verwirrende Zusätze in von der Barmenia Lebensversicherung a.G. verwendeten Widerrufsbelehrungen

 

Damit nicht genug: Neben Unklarheiten über den Fristbeginn sind über Jahre hinweg verwirrende Zusätze in den von der Barmenia Lebensversicherung a.G. verwendeten Belehrungen zu finden. Obwohl nicht passend und notwendig, belehrte die Barmenia Lebensversicherung a.G. ebenfalls über "Finanzierte Geschäfte", ohne dass diese Informationen in den konkreten Fällen relevant gewesen wären. Das könnte eine verwirrende Wirkung für Darlehensnehmer bewirken, urteilte das Landgericht Stuttgart 2015 (Az. 12 O 417/14). Grundsätzlich ist herrschende Meinung, dass Zusätze, die nicht zur Belehrung erforderlich sind, unzulässig sind (BGH Urteil vom 04.07.2002, I ZR 55/00).

 

Natürlich gilt dies auch für den von der Barmenia Lebensversicherung a.G. verwendeten, nicht erforderlichen Zusatz zu finanzierten Geschäften, sodass die Widerrufsbelehrungen nicht nur lückenhaft und unklar im Bezug auf den Fristbeginn, sondern auch verwirrend und fehlerhaft sind.

 

Widerruf von Darlehensverträgen mit der Barmenia Lebensversicherung a.G. noch bis Juni möglich - Gesetzesänderung auf dem Weg

 

Kunden der Barmenia Lebensversicherung a.G. sollten jetzt schnell handeln: Vor wenigen Tagen beschloss die Bundesregierung, einen Gesetzesentwurf einzubringen, der das "ewige" Widerrufsrecht erlöschen lassen soll. Aller Voraussicht nach wird dieser die gesetzgebenden Instanzen bereits am 21. Juni dieses Jahres passieren, die Möglichkeit zur günstigen Umschuldung für Kunden der Barmenia Lebensversicherung a.G. könnte also bald passé sein. Ab Juni wäre es auch für Darlehensnehmer der Barmenia Lebensversicherung a.G. also nicht mehr möglich, Kredite aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrungen noch Jahre später zu widerrufen.

 

Schnelligkeit ist geboten - mit Werdermann | von Rüden heute noch Widerruf eines Vertrags mit der Barmenia Lebensversicherung a.G. veranlassen

 

Die Zeit rennt. Obwohl der "ewige" Widerruf manchem Verbraucher einfach und einleuchtend erscheinen mag, ist juristischer Rat unumgänglich. Eine umfangreiche Einzelfallprüfung unter Einbeziehung aller relevanten Umstände ist für eine rechtliche Begutachtung der Lage zwingend erforderlich. Die Kanzlei Werdermann | von Rüden besteht aus einem Team kompetenter und hervorragend ausgebildeter Anwälte, die auf diesem Gebiet bereits mehrfach die Interessen ihrer Mandanten verfochten und durchgesetzt hat. Darüber hinaus bietet Werdermann | von Rüden eine kostenlose Erstprüfung von Vertragsunterlagen auf Widerrufbarkeit an.

 

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