Ewiges Widerrufsrecht für Verbraucherdarlehen entfällt durch beschlossenen Gesetzesentwurf

Ewiges Widerrufsrecht für Verbraucherdarlehen entfällt durch beschlossenen Gesetzesentwurf
29.01.2016392 Mal gelesen
Am 27.01.2016 hat das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf beschlossen, der für Verbraucherdarlehensverträge die Einführung einer absoluten Widerrufsfrist auch in Fällen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung vorsieht. Das ewige Widerrufsrecht entfällt.

Ewiges Widerrufsrecht entfällt ab Juli 2016


Bundeskabinett beschließt Gesetz für mehr Rechtssicherheit - das ewige Widerrufsrecht für Verbraucherdarlehen entfällt


Das Bundeskabinett hat am 27.01.2016 eine neue Regelung beschlossen, welche das sogenannte ewige Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehen beendet. Dieses neue Gesetz betrifft vor allem Immobilienkredite, die zwischen den Jahren 2002 und 2010 abgeschlossen worden sind. Bisher galt das Widerrufsrecht von Kreditnehmern unbefristet.

Mit diesem Gesetz reagiert die Bundesregierung auf die Entstehung von ewigen Widerrufsrechten bei Verbraucherdarlehensverträgen, da diese vor allem bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit führen.


Unbegrenzt geltendes Widerrufsrecht soll bereits im Juli 2016 enden


Den entsprechenden Gesetzesentwurf hat das Kabinett bereits am 27.01.2016 verabschiedet. Das Justiz- und Finanzministerium arbeiten bereits seit Monaten an einer Gesetzesänderung. Es ist davon auszugehen, dass das von der Regierung geplante Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilien-Kreditrichtlinien, mit welchem das ewige Widerrufsrecht entfällt, den Bundestag und den Bundesrat schnell passieren wird. Das bisher unbegrenzt geltende Widerrufsrecht für Verbraucherdarlehensverträge erlischt somit und wird mit Inkrafttreten des Gesetzes zeitlich begrenzt. Davon betroffene Darlehensnehmer können nur noch ein halbes Jahr lang, bis zum 21. Juni 2016, prüfen lassen, ob die damalige Widerrufsbelehrung in den Verträgen fehlerhaft gewesen ist.

Die Zeit ist knapp - Verbraucher sollten alsbald handeln.


Massenhaft fehlerhafte Widerrufsbelehrungen


In den Jahren 2002 - 2010 sind aufgrund zahlreicher fehlerhafter Widerrufsbelehrungen bei Baukrediten ewige Widerrufsrechte entstanden. Zahlreiche Banken und Sparkassen haben beispielsweise in den Belehrungen zu den Darlehensverträgen häufig nicht korrekt über den Beginn der Widerrufsfrist informiert.Teilweise fehlten sogar entscheidende Hinweise zu den Rechtsfolgen eines Widerrufs. Darüber hinaus wurden auch ergänzende Formulierungen, welche für den Kreditnehmer unverständlich sind und zu Verwirrung führen, benutzt oder die für einen Verbraucherdarlehensvertrag erforderliche Textform nicht eingehalten. So wurden beispielsweise häufig keine Anschriften für einen möglichen Widerruf genannt, obwohl ein Widerruf in Textform erfolgen muss und ein Telefonanruf nicht ausreichend ist.


Ewiges Widerrufsrecht für den Verbraucher bei fehlerhaften Widerrufsbelehrungen


Diese Fehler führen dazu, dass diese Verträge noch heute widerrufbar sind. Denn die Widerrufsfrist des Vertrages setzt nicht ein, wenn der Verbraucher fehlerhaft über den Widerruf belehrt wurde. Bei rund 80 Prozent der von Oktober 2002 an geschlossenen Immobilienverträge sind Widerrufsbelehrungen fehlerhaft. Eine fehlerhafte Belehrung über den Widerruf führt also nach noch geltendem Recht in den meisten Fällen zu einem ewigen Widerrufsrecht für den Verbraucher.

Bauherren und Wohnungskäufer können im Falle einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung bislang, weil die Zinsen stark gesunken sind, tausende Euro Zinsen sparen, wenn sie ihre Kreditverträge widerrufen.


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