Bundesregierung: ewiges Widerrufsrecht bei Darlehen nur noch bis Juni 2016

Bundesregierung: ewiges Widerrufsrecht bei Darlehen nur noch bis Juni 2016
29.01.2016197 Mal gelesen
Das Bundeskabinett hat am 27.01.2016 beschlossen, das ewige Widerrufsrecht bei Darlehen (Verbraucherdarlehen) der Jahre 2002 bis 2010 abzuschaffen.

Das Bundeskabinett hat am 27.01.2016 beschlossen, das ewige Widerrufsrecht bei Darlehen (Verbraucherdarlehen) abzuschaffen, die im Zeitraum der Jahre 2002 bis 2010 abgeschlossen worden sind (Altverträge). Dies soll im Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie geregelt werden, welches spätestens zum 21.03.2016 in Kraft treten wird.

Laut Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums vom selben Tage  soll für Altverträge lediglich innerhalb einer Frist von drei Monaten ab Inkrafttreten des Gesetzes die Möglichkeit bestehen, ein noch bestehendes Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehen auszuüben. Verbraucher, die ihr Darlehen widerrufen wollen, haben damit nur noch bis voraussichtlich ca. Mitte Juni 2016 Zeit, den Widerruf des Darlehens zu erklären.

§ 355 Abs. 3 S. 3 BGB alter Fassung sieht für Verbraucherdarlehen der Jahre 2002 bis 2010 ein "ewiges Widerrufsrecht" (auch "Widerrufsjoker" genannt) auch nach Ablauf der regulären Widerrufsfrist vor, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Aufgrund der Niedrigzinsphase nutzen dies aktuell viele Verbraucher, um ihre Altverträge ohne Vorfälligkeitsentschädigung zu beenden und zu günstigeren Konditionen fortzusetzen.

Dieser Praxis will die Bundesregierung nunmehr mit einer zeitlichen Befristung dieses noch bestehenden Widerrufsrechts entgegentreten. Den Schritt begründet die Bundesregierung mit mehr Rechtssicherheit. Nach Einschätzung der ARES Rechtsanwälte wird hierdurch nicht Rechtssicherheit geschaffen, sondern der Verbraucher lediglich unter Zeitdruck gesetzt, sein nach bisheriger Rechtslage ewiges Widerrufsrecht auszuüben - dies macht die Rechtslage nicht sicherer, man verkürzt lediglich deren Gültigkeit zugunsten der Kreditwirtschaft. Verbraucher müssen nunmehr bis voraussichtlich Mitte Juni 2016 ihr Verbraucherdarlehen wiederrufen, um ihre Rechte aus dem Widerruf zu wahren.

Der Bundesgerichtshof hat bereits mehrfach höchstrichterlich entschieden, aufgrund welcher Formulierungen Widerrufsbelehrungen der Banken bei Verbraucherdarlehen fehlerhaft sind. Entsprechen die Widerrufbelehrungen nicht dem gesetzgeberischen Muster, sind die Verbraucherdarlehen grundsätzlich noch heute widerruflich. Da die Neuregelung aller Voraussicht nach im März 2016 in Kraft treten wird, sollten Verbraucher zeitnah Schritte einleiten, wenn sie ihre Verbraucherdarlehen widerrufen möchten. So sollte man sich vorsorglich Rechtsrat zum Widerrufsrecht und den Rechtsfolgen einholen und eine ggf. erforderliche Anschlussfinanzierung für den Restsaldo des Altvertrages vorbereiten.

Die Kanzlei ARES Rechtsanwälte ist auf die Vertretung von Anlegern und Bankkunden im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und berät und vertritt Darlehensnehmer zum Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehen außergerichtlich und gerichtlich.