Ohne Vorfälligkeitsentschädigung aus Ihrem Darlehensvertrag bei der Sparda Bank Baden-Württemberg

Ohne Vorfälligkeitsentschädigung aus Ihrem Darlehensvertrag bei der Sparda Bank Baden-Württemberg
11.01.2016482 Mal gelesen
Sie sind an einen teuren Immobiliendarlehensvertrag bei der Sparda Bank Baden-Württemberg für eine längere Laufzeit gebunden und suchen nach einer Option, aus dem Darlehensvertrag auszusteigen?

Ein Widerruf Ihres Kredits bei der Sparda Bank Baden-Württemberg erspart Ihnen die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung. Die im Bankrecht erfahrenen Anwälte der Kanzlei Werdermann ? von Rüden führen eine kostenlose Erstbegutachtung Ihres Vertrags durch.

Mit einem Widerruf des Darlehens bei der Sparda Bank Baden-Württemberg die Vorfälligkeitsentschädigung vermeiden

Darlehensnehmer, die ihre Darlehensverträge vor Ablauf der Zinsbindung kündigen, sehen sich meist der gleichen unangenehmen Folge gegenüber. Die kreditgebenden Banken verlangen eine enorme Menge Geld als Ausgleichszahlung, die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung. Sie soll den Kreditinstituten die eigenen Zinsausfälle kompensieren. Doch vielen Bankkunden, die den Kredit zu einem überwiegend privaten Zweck aufnahmen, steht eine andere Möglichkeit offen, sich vom Darlehen bei der Sparda Bank Baden-Württemberg zu lösen: Der Widerruf. Der Widerruf Ihres Darlehens bei der Sparda Bank Baden-Württemberg hat den großen finanziellen Vorteil, dass Sie sich das Geld für die kündigungsbedingte Vorfälligkeitsentschädigung sparen können.

Widerruf des Kredits bei der Sparda Bank Baden-Württemberg auch Jahre nach Vertragsschluss möglich durch fehlerhafte Widerrufsbelehrungen

Gewöhnlich muss der Widerruf des Immobiliendarlehens innerhalb von 14 Tagen nach dem Vertragsschluss erklärt werden. Allerdings beginnt diese Frist nicht zu laufen, wenn der Darlehensgeber die Kunden nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht belehrt hat. Und das taten anscheinend zahlreiche Banken nicht. Etliche Widerrufsbelehrungen weisen Schwachstellen auf. So wohl auch solche der Sparda Bank Baden-Württemberg.

Zeit für die Erklärung des Widerrufs wird knapp - Juni 2016 soll Widerrufsrecht auslaufen

Aufgrund einer aktuell anstehenden Änderung der Gesetzeslage wird für interessierte Darlehensnehmer der Sparda Bank Baden-Württemberg allerdings die Zeit knapp. Im Juni 2016 soll das Widerrufsrecht zu Darlehen aus 2002 bis 2010 aufgrund einer Gesetzesänderung erlöschen. Eine zeitnahe Prüfung der Vertragsunterlagen der Sparda Bank Baden-Württemberg ist ratsam.

Sparda Bank Baden-Württemberg belehrt unzureichend über Beginn der Widerrufsfrist in Widerrufsbelehrungen zu Verbraucherdarlehen

Widerrufsbelehrungen der Sparda Bank Baden-Württemberg aus der Zeit um 2010 könnten Darlehensnehmern die Chance auf einen erfolgreichen Widerruf eröffnen. So belehrte die Sparda Bank Baden-Württemberg über den Beginn der Widerrufsfrist folgendermaßen:

"Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrages, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Absatz 2 BGB (z. B. Angabe des effektiven Jahreszinses, Angabe zum einzuhaltenden Verfahren bei der Kündigung des Vertrags, Angabe der für den Darlehensgeber zuständigen Aufsichtsbehörde) erhalten hat."

Der Zweck der Widerrufsbelehrung ist, dass die Verbraucher aus der Belehrung selbst heraus die wichtigen Informationen zum Widerruf, wie eben auch die Bestimmung der Frist, entnehmen können. Die Belehrung der Sparda Bank Baden-Württemberg ist jedoch unverständlich. Denn mit Hilfe der Angaben können die Kreditnehmer den Beginn der Frist nicht bestimmen. Sie müssten für eine umfassende Aussage zum Fristbeginn erst den Gesetzestext des § 492 BGB lesen, da sie der Belehrung nicht entnehmen können, welche Pflichtangaben sie abschließend erhalten müssen. Die Angabe der Frist mit Hilfe der Beispiele ist daher für rechtsunkundige Kreditnehmer nicht deutlich genug.

Zudem ist auch das Beispiel der Aufsichtsbehörde nicht repräsentativ ausgewählt, da es unzutreffend ist. Denn eine Ausnahmeregelung im Gesetz führt dazu, dass die Nennung der Aufsichtsbehörde bei Immobiliendarlehensverträgen tatsächlich nicht zu den Pflichtangaben gehört.

Kostenlose Erstbegutachtung Ihrer Vertragsunterlagen der Sparda Bank Baden-Württemberg durch die Anwaltskanzlei Werdermann ? von Rüden

Jedem Widerruf sollte eine umfassende Prüfung der Belehrung vorausgehen. Für rechtlich unerfahrene Verbraucher ist es jedoch oft schwierig, Fehler in den Widerrufsbelehrungen zu entdecken und die Erfolgsaussichten eines Widerrufs einzuschätzen. Denn ob eine Belehrung den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Belehrung entspricht, ist von Fall zu Fall verschieden. Die im Bankrecht erfahrenen Rechtsanwälte der Kanzlei Werdermann ? von Rüden konnten bereits vielen Verbrauchern zu einem erfolgreichen Widerruf verhelfen. Die Kanzlei bietet eine kostenlose Erstprüfung Ihrer Vertragsunterlagen der Sparda Bank Baden-Württemberg an. Nach der Rückmeldung innerhalb weniger Tage können Sie selbstverständlich selbst entscheiden, wie Sie weiter verfahren möchten.

Ihre Vorteile nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Ersteinschätzung:

  1. Sie wissen ob Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist
  2. Wir sagen Ihnen wie die Gerichte gerade zu Ihrem Fall entscheiden
  3. Wir nennen Ihnen Ihr Einsparpotential beim Widerruf
  4. Wir sagen Ihnen was die Rechtsdurchsetzung kostet
  5. Wir sagen Ihnen wie lange es dauert bis Sie aus dem Vertrag heraus kommen

Kurz: Sie wissen was Ihnen zusteht und was es kostet

Weitere Informationen zum Widerruf gegenüber der Sparda Bank Baden-Württemberg erhalten Sie unter:

https://www.wvr-law.de/sparda-bank-baden-württemberg

https://www.wvr-law.de/sparda-bank-baden-wuerttemberg-widerruf