Landesbank Berlin verwendete über Jahre fehlerhafte Widerrufsbelehrungen – jetzt teuren Altkredit loswerden

Landesbank Berlin verwendete über Jahre fehlerhafte Widerrufsbelehrungen – jetzt teuren Altkredit loswerden
30.12.2015371 Mal gelesen
Die Landesbank Berlin verwendete über Jahre, vor allem in den Jahren 2006 bis 2007, fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Weil aber nach aktueller Rechtslage eine Widerrufsfrist nicht zu laufen beginnt, wenn Kreditinstitute wie die Landesbank Berlin ihre Kunden nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht belehren, bietet sich deshalb eine attraktive Chance: Sie können heute den sog. „Widerrufsjoker“ ziehen und ihre Darlehensverträge widerrufen.

Dank "Widerrufsjoker" ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung umschulden

Dank dieses "Widerrufsjokers" können Verbraucher umschulden, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen. Denn diese ist in der Regel vertraglich für Fälle der Kündigung als eine Art "Strafe" vereinbart. Im Falle eines Widerrufs wird der Vertrag aber nicht für die Zukunft beendet, sondern rückabgewickelt, in ein sog. Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt. Auf diesem Wege lässt sich also ein Altkredit mit sehr schlechten Konditionen (im Vergleich zu den heute üblichen, insbesondere im Hinblick auf die Höhe der Zinssätze), relativ simpel gegen einen neuen Kredit mit niedrigeren Zinssätzen austauschen.

 

Gesetzesentwurf des Deutschen Bundesrats bedroht "Widerrufsjoker"

Der "Widerrufsjoker" ist allerdings durch einen Gesetzesentwurf des Deutschen Bundesrats in seiner Existenz bedroht. Dieser sieht nämlich eine Neuregelung für Fälle einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung vor. Wie schon bei Fernabsatzverträgen soll auch für Verbraucherdarlehensverträge dann eine absolute Widerrufsfrist gelten. Der "Widerrufsjoker" für Altfälle soll nach diesem Entwurf nur noch bis zum 20.6.2016 ausgeübt werden können. Darlehensnehmer sollten deshalb schleunigst prüfen (lassen), ob ihre Verträge ggf. widerrufbar sind, um diese Chance noch zu nutzen.

 

Widerrufsbelehrungen der Landesbank Berlin weichen beachtlich von Musterwiderrufsbelehrung ab

Die Widerrufsbelehrungen der Landesbank Berlin weichen in beachtlicher Weise von der Musterwiderrufsbelehrung ab. Denn die Landesbank Berlin strich den Rahmen um den Text und den letzten Satz bei den Widerrufsfolgen, sie ergänzte einen Hinweis zur Kenntnisnahme von der Belehrung und nannte die Email nicht als Textformbeispiel. Aufgrund dieser Abweichungen steht der Landesbank Berlin der sog. Vertrauensschutz in die Fehlerfreiheit der Musterbelehrung nicht zu, vielmehr sind ihr die Fehler ihrer Belehrungen zuzurechnen.

 

Landesbank Berlin verschweigt Email als Kontaktmöglichkeit und Textformbeispiel

Dass die Landesbank Berlin den Email-Verkehr als zulässige Textform nicht erwähnte und auch im Feld mit den Informationen zum Widerrufsempfänger keine Email-Adresse angab, an die ein Widerruf geschickt werden konnte, begründete wohl einen Fehler der Widerrufsbelehrungen. Denn auf diese Weise wurde es den Darlehensnehmern der Landesbank Berlin verwehrt, auf simple Art und Weise ihren Vertrag zu widerrufen. Vielmehr wären sie gezwungen gewesen, ihren Widerruf zu faxen oder sogar per Post zu versenden.

 

Unzureichende Belehrung über den Fristbeginn in Widerrufsbelehrungen der Landesbank Berlin

Des weiteren stellt es wohl einen Fehler der Widerrufsbelehrungen der Landesbank Berlin dar, dass im Kontext des Widerrufsfristbeginns das Wort "frühestens" verwendet wurde. Den Darlehensnehmern der Landesbank Berlin blieb mangels Konkretisierung nämlich verschlossen, von welchen weiteren Gegebenheiten der tatsächliche Fristbeginn weiter abhängen sollte. Dadurch wurde eine genaue Terminierung des Fristbeginns für die Kunden der Landesbank Berlin unmöglich.

 

Widerrufsbelehrungen anderer Kreditinstitute, die ähnliche Fehler enthalten:

 
  • Allianz Lebensversicherung-AG 2007
  • AXA Lebensversicherung AG 2009
  • Barmenia Lebensversicherung a.G. 2008
  • Berliner Bank 2006 bis 2009
  • Commerzbank 2010
  • Deutsche Genossenschafts-Hypothekenbank AG 2004
  • Eurohypo AG 2004
  • Landesbank Berlin AG 2006 bis 2007
  • Württembergische Lebensversicherung AG 2003
  • Quelle Bauspar AG 2009
 

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Zwar deuten die soeben dargestellten Punkte auf eine Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrungen der Landesbank Berlin hin, eine sorgfältige Prüfung unter Beachtung der Besonderheiten des Einzelfalls ist aber immer geboten. Ein Schwerpunkt der Kanzlei Werdermann | von Rüden ist der Widerruf von Verbraucherdarlehensverträgen. Die Anwälte der Kanzlei Werdermann | von Rüden haben beachtliche Erfolge in der bundesweiten Betreuung entsprechender Mandate aus den letzten Jahren vorzuweisen. Im Rahmen ihres umfangreichen Angebots bietet die Kanzlei Werdermann | von Rüden auch eine unverbindliche, kostenlose Erstprüfung von Darlehensvertragsunterlagen auf Widerrufbarkeit an. Weitere Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link:

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