Hamburg-Mannheimer Versicherungs-AG gewährt Darlehensnehmern durch fehlerhafte Widerrufsbelehrungen unfreiwillig einen „Widerrufsjoker“

30.12.2015 418 Mal gelesen
Indem sie jahrelange, unter anderem 2009, fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendete, gewährte die Hamburg-Mannheimer Versicherungs-AG ihren Darlehensnehmern unfreiwillig einen „Widerrufsjoker“.

Denn das geltende Recht sieht vor, dass bei Verbraucherdarlehensverträgen eine Frist dann nicht zu laufen beginnt, wenn der Darlehensnehmer vom Kreditinstitut, hier der Hamburg-Mannheimer, nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt wird. Dementsprechend können Darlehensnehmer dann noch nach Jahren ihren Darlehensvertrag widerrufen.

Kündigungsbedingte Vorfälligkeitsentschädigung durch Widerruf vermeiden

"Widerrufsjoker" wird dies genannt, weil sich mit Hilfe eines Widerrufs eine bei einer Kündigung üblicherweise anfallende Vorfälligkeitsentschädigung vermeiden lässt. Das ebnet den Weg für eine günstige Umschuldung. Denn auch wenn die Zinssätze heute ein historisch niedriges Niveau haben, gerade im Vergleich zu Altkrediten, so ist ein Umschuldung über eine Kündigung mit Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung aufgrund der meist sehr beachtlichen Höhe dieser Entschädigung regelmäßig wirtschaftlich nicht sinnvoll. Anders sieht das eben aus, wenn der teure Altkredit noch widerrufen werden kann. Dann ist eine Umschuldung regelmäßig sehr sinnvoll.

 

Gesetzesentwurf des Deutschen Bundesrats - Ende des "Widerrufsjoker" geplant

Allerdings hat der Deutsche Bundesrat unlängst einen Gesetzesentwurf eingebracht, durch den das Ende des "Widerrufsjoker" herbeigeführt werden soll. Während danach einerseits eine absolute Widerrufsfrist für Verbraucherdarlehensverträge auch für Fälle fehlerhafter Widerrufsbelehrungen eingeführt werden soll, soll andererseits spätestens am 20.6.2016 für Altfälle letztmalig die Ausübung des Widerrufsrechts möglich sein. Dementsprechend zügig sollten Darlehensnehmer handeln, die noch Vorteile aus der aktuellen Regelung ziehen wollen.

 

Abweichungen der Widerrufsbelehrungen der Hamburg-Mannheimer vom gesetzlichen Muster

Damit Fehler in ihren Widerrufsbelehrungen der Hamburg-Mannheimer zugerechnet werden können, müssen Abweichungen vom gesetzlichen Muster vorliegen. Andernfalls - also bei unveränderter Übernahme der Musterbelehrung - genießt die Hamburg-Mannheimer ein schützenswertes Vertrauen in die Richtigkeit des Musters des Gesetzgebers, sog. Vertrauensschutz. Indem die Hamburg-Mannheimer die letzten beiden Sätze bei den Widerrufsfolgen nicht übernahm, wich sie allerdings in beachtlicher Weise vom Muster ab, so dass ihr Fehler zugerechnet werden können.

 

Unvollständige Belehrung über Widerrufsfolgen durch Hamburg-Mannheimer

Diese Unvollständigkeit stellt wohl nicht nur eine Abweichung, sondern auch einen Fehler der Widerrufsbelehrung dar. Dass die Hamburg-Mannheimer ihre Darlehensnehmer nicht über die Erstattungsfrist aufklärte, ist sehr bedenklich. Denn der Verbraucher muss über sein Widerrufsrecht und die ihn im Falle eines Widerrufs treffenden Verpflichtungen vollumfänglich informiert werden. Dem wird aber nicht Genüge getan, wenn die entsprechenden Fristen nicht genannt werden.

 

Hamburg-Mannheimer ließ Darlehensnehmer über Fristbeginn im Unklaren

Auch über den Beginn der Widerrufsfrist ließ die Hamburg-Mannheimer ihre Darlehensnehmer in ihren Widerrufsbelehrungen im Unklaren. Indem sie die Formulierung "frühestens mit Erhalt dieser Belehrung" verwendete, ließ sie völlig offen, durch welche weiteren Faktoren ein möglicher späterer Beginn der Widerrufsfrist herbeigeführt werden könnte. Die Formulierung ist in dieser Form eher irreführend als umfassend aufklärend und stellt deshalb wohl einen Fehler der Widerrufsbelehrungen der Hamburg-Mannheimer dar.

 

Widerrufsbelehrungen anderer Kreditinstitute, die ähnliche Fehler enthalten:

 
  • Allianz Lebensversicherungs-AG 2007
  • AXA Bank AG 2010
  • Barmenia Lebensversicherung a.G. 2008
  • Berliner Bank 2006 bis 2009
  • Berliner Sparkasse 2008
  • DBV-Winterthur 2006 bis 2008
  • Deutsche Genossenschafts-Hypothekenbank AG 2004
  • Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) 2003
  • Landesbank Berlin AG 2006 bis 2007
  • Quelle Bauspar AG 2009
 

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