Sparda-Bank Hamburg: Darlehensverträge aus 2010 ohne Vorfälligkeitsentschädigung ablösen

29.12.2015 181 Mal gelesen
Durch einen Widerruf alter Kreditverträge gewinnen Sie die Möglichkeit, zu niedrigeren Zinsen umzuschulden und dadurch mehrere Tausend Euro zu sparen.

BGH-Rechtsprechung ermöglicht Ausstieg aus Kreditverträgen auch Jahre nach dem Vertragsschluss

Die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu fehlerhaften Widerrufsbelehrungen bei Verbraucherdarlehen gibt privat handelnden Kreditnehmern die Möglichkeit, auch nach Jahren der Laufzeit den Kreditvertrag zu widerrufen. Gerade aufgrund der aktuell sehr niedrigen Zinsen ist das eine günstige Option, die eigene Finanzsituation mittels eines Widerrufs neu zu gestalten.

Der rechtliche Hintergrund ist in dem gesetzlich eingeräumten Widerrufsrecht für Verbraucher zu finden. Privat Handelnde sollen eine Möglichkeit haben, erneut in Ruhe über den Vertragsschluss nachzudenken. Dazu fordert das Gesetz eine umfassende und eindeutige Belehrung des Kreditinstituts über das Widerrufsrecht. Allerdings belehrten viele Darlehensgeber ihre Kunden nur unzureichend. Zahlreiche Widerrufsbelehrungen wurden bereits von Gerichten für fehlerhaft erklärt. Der Bundesgerichtshof entschied, in diesen Fällen nicht die gewöhnliche Frist von zwei Wochen anzuwenden. Sondern der Widerruf kann zeitlich unbegrenzt erklärt werden.

Folgen des wirksamen Widerrufs

Ein wirksamer Widerruf führt zu einem Rückgewährschuldverhältnis. Darlehensnehmer sind verpflichtet, die Darlehenssumme zurückzuzahlen. Im Gegenzug erhalten sie ihre bereits geleisteten Raten zurück, die sie in der Regel verzinst bekommen. Ihre Restschuld reduziert sich somit.

Der Widerruf hat zudem gegenüber einer Kündigung des Darlehens vor Fälligkeit einen großen finanziellen Vorteil. Bei einer vorzeitigen Beendigung des Vertrags durch Kündigung fällt nahezu immer eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung an. Diese Entschädigungszahlung soll der Bank ihre Zinsausfälle ausgleichen. Die Zahlungen können sehr hoch ausfallen und den Kunden mehrere Tausend oder Zehntausend Euro kosten. Der Widerruf jedoch zieht den finanziellen Nachteil einer Vorfälligkeitsentschädigung nicht nach sich.

Darlehensverträge aus der Zeit von 2002 bis 2010 möglicherweise nur noch bis zum 21. Juni 2016 widerrufbar

Das "ewige" Widerrufsrecht soll allerdings bald abgeschafft werden. Ein für nächstes Jahr geplanter Gesetzesentwurf soll dazu führen, dass Kreditverträge aus 2002 bis 2010 nur noch bis zum Stichtag 21. Juni 2016 widerrufbar sind. Verbraucher, die einen Widerruf erwägen, sollten möglichst zeitnah ihre Vertragsunterlagen auf die Möglichkeit eines Widerrufs prüfen lassen. Denn jede Widerrufserklärung sollte auf einer Einzelfallprüfung basieren und juristisch fundiert sein.

Sparda-Bank Hamburg belehrt nicht über Rechte der Verbraucher: Einseitige Angabe der Folgen des Widerrufs

Widerrufsbelehrungen der Sparda-Bank Hamburg aus der Zeit um 2010 enthalten Stellen, die rechtlich angreifbar sein könnten. Eine Überprüfung der Widerrufsbelehrung könnte sich lohnen. Beispielsweise belehrt die Sparda-Bank Hamburg unter der Überschrift Widerrufsfolgen nur einseitig über die Pflicht zur Erstattung der Leistungen. Den Kreditnehmern wird erklärt, dass sie das Darlehen innerhalb einer bestimmten Frist zurückzuzahlen haben. Es findet sich jedoch kein Hinweis dazu, was mit den bereits gezahlten Raten geschieht. Somit könnten die Bankkunden der Sparda-Bank Hamburg den Eindruck bekommen, der Widerruf ziehe nur nachteilige Folgen nach sich und sei finanziell nachteilig. Dadurch könnten die Kreditnehmer vom Widerruf abgehalten werden.

Doch selbst wenn die Kunden der Sparda-Bank Hamburg davon ausgehen, ihre Raten nach dem Widerruf zurückzuerhalten, können sie der Belehrung nicht entnehmen, innerhalb welcher Frist. Denn eine Frist ist ebenfalls nur für die Darlehensnehmer angegeben. Es ist jedoch ein wesentliches Interesse der Kreditnehmer, deutlich und direkt aus der Belehrung herauslesen zu können, ob und wann der Unternehmer Zahlungen an die Kunden zu leisten hat. Diese Information ist wesentlich bei der Entscheidungsfindung, den Widerruf zu erklären oder nicht.

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