Termin vor dem BGH wegen angeblicher treuwidriger Ausübung des Widerrufsrechts wurde. entgültig aufgehoben!

Termin vor dem BGH wegen angeblicher treuwidriger Ausübung des Widerrufsrechts wurde. entgültig aufgehoben!
27.11.2015121 Mal gelesen
Vergleich! Die Terminverschiebung kann nur bedeuten, dass die Kontrahenten Vergleichsverhandlungen führen. Die Banken vermeiden um jeden Preis, dass der BGH zur angeblichen Verwirkung des Widerrufsrechts entscheiden kann. Die Chancen stehen gut, dass der BGH zulasten der Banken entscheiden w

Inzwischen hat sich meine Vermutung bestätigt. Die Parteien haben sich außergerichtlich geeinigt. Damit wurde dem BGH zum zweiten Mal die Möglichkeit entzogen, die Frge, ob ein Wideruf bei Immobilienkreditverträgen verwirkt sein kann, zu entscheiden.


Bundesgerichtshof  - Mitteilung der Pressestelle -Nr. 195/2015 vom 27.11.2015

 Terminverlegung in Sachen XI ZR 180/15 (Streit um treuwidrige Ausübung eines

Verbraucherwiderrufsrechts)

 

 XI ZR 180/15

LG Hamburg - Urteil vom 4. Juni 2014 - 307 O 139/12

Hanseatisches OLG Hamburg - Urteil vom 2. April 2015 - 13 U 87/14

 

Der Verhandlungstermin am 1. Dezember 2015, 9.00 Uhr, ist auf Antrag der Parteien verlegt worden auf den 15. Dezember 2015, 9.00 Uhr (siehe auch Pressemitteilung 175/2015).

 

Karlsruhe, den 27. November 2015

 Pressestelle des Bundesgerichtshofs

76125 Karlsruhe

Telefon (0721) 159-5013

Telefax (0721) 159-5501


Die Banken haben ersichtlich Angst davor, dass der BGH zu ihren Lasten entscheiden würde. Die Chancen stehen schlecht für die Banken.

 Aber zuvor werden Prozesskosten auf beiden Seiten provoziert, in der Hoffnung. dass dem Darlehensnehmer das Geld ausgeht.