Widerruf Ihres Kredits bei der Victoria Lebensversicherung ohne Vorfälligkeitsentschädigung

Widerruf Ihres Kredits bei der Victoria Lebensversicherung ohne Vorfälligkeitsentschädigung
11.11.2015218 Mal gelesen
Umschuldung zu attraktiven Konditionen

Bei zahlreichen Bankkunden hat sich bereits rumgesprochen:  Ein Widerruf des Darlehensvertrags kann sich richtig auszahlen. Darlehensnehmer, die bei der Victoria Lebensversicherung vor Jahren ein Darlehen aufnahmen, müssen neidvoll verfolgen, wie Kredite heutzutage zu deutlich besseren Konditionen vergeben werden. Der abwärts gerichtete Verlauf der Zinsen lässt viele Kreditnehmer nach einer Möglichkeit suchen, sich vom Kreditvertrag zu lösen. Denn eine Umschuldung zu heutigen Bedingungen kann sehr viel Geld einsparen. Eine Mehrheit der Darlehensnehmer stößt dabei jedoch auf das gleiche Problem: Kreditgeber verlangen von ihren Kunden bei einer Kündigung des Darlehensvertrags vor Ablauf der Zinsbindungsfrist eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung. Diese Kompensationszahlung soll die Gewinneinbußen aufgrund der Zinsausfälle ausgleichen. Sie kann je nach Darlehenssumme mehrere Tausend oder gar Zehntausend Euro umfassen. Eine Kündigung kann daher finanziell äußerst unattraktiv werden.

Alternative zur Kündigung des Darlehensvertrags bei der Victoria Lebensversicherung: Widerruf

Es gibt jedoch einen juristischen Kniff, die Vorfälligkeitsentschädigung zu umgehen. Diesen finanziell deutlich besseren Weg aus teuren Darlehensverträgen öffnete der Gesetzgeber im Jahr 2002. Denn Verbrauchern steht seitdem ein Widerrufsrecht zu, durch das sie sich ohne Gründe anzugeben vom Kreditvertrag lösen können. Verbraucher ist, wer zu überwiegend privaten Zwecken handelt. Das Widerrufsrecht soll den privat Handelnden vor voreiligen Verträgen mit Unternehmen schützen, da die Unternehmen oft über einen Informations- und Organisationsvorsprung verfügen. Gewöhnlich beträgt die Frist um den Widerruf zu erklären zwei Wochen. Allerdings kann der Widerruf in bestimmten Fällen auch Jahre nach dem Vertragsschluss erklärt werden. Diese Möglichkeit besteht dann, wenn die Widerrufsbelehrungen der Banken fehlerhaft und somit rechtlich angreifbar sind. Denn der Bundesgerichtshof sieht die effektive Ausübung des Widerrufsrechts in Gefahr, wenn Verbraucher nur unzureichend belehrt werden.

Zeitlich unbegrenztes Widerrufsrecht möglicherweise bald Geschichte

Die Möglichkeit des Widerrufs von alten Kreditverträgen auch Jahre nach Vertragsschluss könnte allerdings in naher Zukunft beendet sein. Eine geplante Gesetzesänderung soll bewirken, dass am 21. Juni 2016 Darlehensverträge aus den Jahren 2002 bis 2010 zum letzten Mal widerrufen werden können.

Victoria Lebensversicherung wich in äußerer Gestaltung von Musterbelehrungen ab - fehlende Zwischenüberschriften

Wann genau eine Belehrung die Anforderungen an eine umfassende, deutliche Verbraucherbelehrung nicht mehr erfüllt, kann nur anhand des konkreten Einzelfalls bestimmt werden. Bei Belehrungen der Victoria Lebensversicherung rund um das Jahr 2005 fällt allerdings schon die äußerliche Gestaltung auf. Denn die Belehrung wird als Fließtext präsentiert, ohne die im Muster vorgesehenen Zwischenüberschriften wie z.B. "Widerrufsrecht", "Widerrufsfolgen". Damit weicht schon die Gestaltung von den Anforderungen des Gesetzgebers ab. Denn für Verbraucherbelehrungen gilt das Deutlichkeitsgebot: Die Belehrung muss hervorgehoben und übersichtlich gestaltet sein. Dadurch soll verhindert werden, dass dem Verbraucher die Informationssuche unnötig erschwert wird.

Rückgewährpflichten in Belehrungen der Victoria Lebensversicherung ohne Fristangabe

Weiterhin belehrt die Victoria Lebensversicherung ihre Darlehensnehmer zwar zutreffend darüber, dass im Fall des Widerrufs die Leistungen zurückzugewähren sind. Im Text findet sich hingegen keine Angabe dazu, innerhalb welcher Frist diese Pflicht der Rückgewähr zu erfüllen ist. Eine solche Angabe ist für den Verbraucher jedoch maßgeblich um einzuschätzen, wie der Widerruf in die finanzielle Planung passt.

Rechtsanwaltskanzlei Kanzlei Werdermann ? von Rüden bietet kostenlose Erstprüfung der Verträge mit der Victoria Lebensversicherung an

Für juristische Laien ist die Beurteilung der Fehlerhaftigkeit einer Belehrung sowie der Erfolgschancen für den Widerruf sehr schwierig. Leider legten sich bereits einige Verbraucher durch unvorbereitete Widerrufserklärungen selbst Steine in den Weg. Im Verbraucherrecht erfahrene Anwälte können Ihnen helfen, Ihre Chancen einzuschätzen. Die Anwälte der Kanzlei Werdermann ? von Rüden konnten bereits etliche Darlehensnehmer bei ihrem Weg aus Altdarlehen begleiten. Die Kanzlei bietet eine kostenlose Erstbegutachtung Ihrer Vertragsunterlagen an.

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