Träumen Sie davon, auch nur einen solch niedrigen Zinssatz für Ihr Darlehen zahlen zu müssen wie Kreditnehmer, die gerade neu einen Kreditvertrag abschließen? Es gibt einen Weg, Ihre Wünsche wahr werden zu lassen: Ein Widerruf eines teuren Altdarlehens bei der LBBW kann sich lohnen! Lassen Sie Ihre Vertragsunterlagen von den Anwälten der Kanzlei Werdermann | von Rüden jetzt prüfen!
Widerruf als günstige Alternative zur Kündigung des Kreditvertrags bei der LBBW
Vorab der unschlagbare Vorteil eines Widerrufs: Kunden vieler deutscher Banken, die ihren Darlehensvertrag vorzeitig kündigen möchten, werden von den Kreditinstituten wie auch der LBBW aufgefordert, die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen. Diese Entschädigungszahlung ist eine Art Schadenskompensation, die den Banken den Gewinnausfall aufgrund der auf eine bestimmte Zeit festgelegten Zinserträge ausgleichen soll. Leider können diese Forderungen immens hoch werden. Finanziell kann sich unter Umständen eine vorzeitige Kündigung trotz der aktuell niedrigen Zinsen dann nicht mehr lohnen.
Der Widerruf als andere Option, aus dem Vertrag rauszukommen, hat diesen unangenehmen Beigeschmack nicht. Banken können von ihren Kunden keine Vorfälligkeitsentschädigung fordern.
Wer kann von dieser Möglichkeit des Widerrufs Gebrauch machen?
Um Darlehen, die teilweise vor mehreren Jahren abgeschlossen wurden, heute noch widerrufen zu können, müssen Sie als Verbraucher das Darlehen nach dem November 2002 bei der Landesbank Baden-Württemberg aufgenommen haben. Verbraucher ist, wer zu privaten Zwecken handelt. Weiterhin muss die Widerrufsbelehrung der LBBW fehlerhaft sein. Die Widerrufsbelehrung soll den Verbraucher in übersichtlicher Weise umfassend und zutreffend über sein Recht belehren, den Vertrag widerrufen zu können. Viele der in Deutschland zwischen 2002 und 2010 verwendeten Belehrungen sind jedoch fehlerhaft. Für die privaten Darlehensnehmer bedeutet das, dass die gewöhnlich laufende Frist von zwei Wochen zur Ausübung des Widerrufsrechts nicht läuft. Darlehen, die vor einiger Zeit geschlossen wurden, können also auch heute noch widerrufen werden.
Bundesregierung will "ewiges" Widerrufsrecht im nächsten Jahr abschaffen
Allerdings ist nun Eile geboten. Eine geplante Gesetzesänderung will das auch noch nach Jahren erklärbare Widerrufsrecht abschaffen. Sollte das Gesetz so beschlossen werden, bleiben betroffenen Bankkunden noch rund acht Monate, um die Verträge prüfen zu lassen. Juni 2016 soll der letzte Termin sein. Die Kanzlei Werdermann | von Rüden rät zu zügigem Handeln. Denn ein Widerruf eines Kreditvertrags braucht Zeit und juristische Vorbereitung.
Landesbank Baden-Württemberg füllte Widerrufsbelehrungen mit unzutreffenden zusätzlichen Hinweisen zu einer potentiellen Wertersatzpflicht und zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts
Ob Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist, kann leider nicht pauschal beschrieben werden. Die Fehler aufzufinden und deren Chancen auf einen erfolgreichen Widerruf einzuschätzen, ist einzelfallabhängig und bedarf einer Prüfung durch im Bankrecht erfahrene Anwälte. Schwachstellen lassen sich jedoch auch in Widerrufsbelehrungen der LBBW finden, die diese um das Jahr 2005 aushändigte. Die Belehrungen enthalten an mehreren Stellen Hinweise, die geschulte Juristen als überflüssig oder unzutreffend auffallen können. So belehrt die Landesbank Baden-Württemberg ihre Kunden darüber, gegebenenfalls Wertersatz leisten zu müssen. Die Regelung des BGB, an die sich diese Belehrung anlehnt, ist jedoch auf Darlehen nicht anwendbar. Denn sie hatte im Sinn, einen Ausgleich zu schaffen für den Fall, dass ein Vertragspartner den Vertragsgegenstand beim Ausprobieren verschlechtert. Auch ein Hinweis der Landesbank zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts spiegelt eine Regelung des BGB wider. Aber auch diese findet auf Verbraucherkreditverträge keine Anwendung. Für den rechtlich unerfahrenen Darlehensnehmer sind diese Hinweise somit nur verwirrende Zusatzinformationen, die von den wichtigen Kerninhalten der Belehrung ablenken.
Vertragsunterlagen der LBBW durch erfahrene Anwälte prüfen lassen - Kanzlei Werdermann | von Rüden bietet kostenlose Erstprüfung
Die langjährig im Bankrecht tätigen Anwälte der Kanzlei Werdermann | von Rüden bieten Kunden der Landesbank Baden-Württemberg eine kostenlose Erstprüfung ihrer Vertragsunterlagen. Sie brauchen nichts weiter zu tun, als Ihre Dokumente auf der Website hochzuladen und den Mandantenfragebogen auszufüllen. Nach wenigen Tagen erhalten Sie Rückmeldung und haben es selbst in der Hand zu entscheiden, wie sie weiter verfahren möchten.
Ihre Vorteile nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Ersteinschätzung:
- Sie wissen ob Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist
- Wir sagen Ihnen wie die Gerichte gerade zu Ihrem Fall entscheiden
- Wir nennen Ihnen Ihr Einsparpotential beim Widerruf
- Wir sagen Ihnen was die Rechtsdurchsetzung kostet
- Wir sagen Ihnen wie lange es dauert bis Sie aus dem Vertrag heraus kommen
Kurz: Sie wissen was Ihnen zusteht und was es kostet