Der Joker stirbt

Der Joker stirbt
11.10.2015193 Mal gelesen
Aufhebung des „ewigen Widerrufsrechts“ bei Immobilienkrediten geplant – Was Bankkunden jetzt wissen sollten

Berlin/Düsseldorf, den 9. Oktober 2015. Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (18/5922) zur Umsetzung der Wohnimmobilien-Kreditrichtlinie (EU-Richtlinie 2014/17/EU) vorgelegt, der die Vergabe von Immobilienkrediten umfassend neu regeln soll. Laut Begründung soll dadurch ein "hohes Verbraucherschutzniveau" erreicht werden. Genau das Gegenteil ist der Fall: Das verbraucherfreundliche "ewige Widerrufsrecht" bei fehlerhafter Belehrung wird beseitigt.

 

Ewiges Widerrufsrecht erleichtert Umfinanzierung

Fast alle Banken und Sparkassen haben ihre Kunden in der Vergangenheit falsch oder unzureichend über deren Widerrufsrecht belehrt, sodass Darlehensverträge noch heute widerrufen werden können - selbst, wenn sie bereits beendet sind. Dadurch können Bankkunden umfinanzieren und zinsgünstige Kredite zu aktuellen Konditionen aufnehmen, ohne eine - häufig weit überhöhte - Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen. Haben sie bereits gezahlt, können sie diese zurückfordern.

 

Massive Einschränkung geplant 

Gemäß aktueller Gesetzeslage können die Banken jederzeit nachbelehren. Ein weitergehendes Schutzbedürfnis ist daher nicht notwendig. Der neue Gesetzentwurf jedoch sieht ein automatisches Erlöschen des Widerrufsrechts bei Immobiliendarlehen nach einem Jahr und 14 Tagen vor - und zwar unabhängig davon, ob das Kreditinstitut zuvor seinen Belehrungs- bzw. Informationspflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Sogar für Altverträge soll das Widerrufsrecht rückwirkend abgeschafft werden.

                                                                                                         

Werden die Pläne Realität, wäre die Widerrufbarkeit für Altverträge ab dem  21. Juni 2016 nicht mehr möglich. Der ursprüngliche Gesetzentwurf sah keine rückwirkende Einschränkung vor. Auch in der 1. Lesung im Bundestag war davon noch keine Rede. Sollte das neue Gesetz Realität werden, wird die Verbraucherfreundlichkeit der bisherigen Regelung massiv beschnitten.

 

Verbraucher können noch handeln

Immerhin bleibt Betroffenen eine Schonfrist. "Verbraucher sollten in den kommenden Wochen ihren Darlehensvertrag darauf prüfen, ob dieser sich noch widerrufen lässt", betont Prof. Dr. Reiter. Die Chancen stehen gut, denn die große Mehrzahl der Verträge aus den Jahren 2002 bis 2010 ist widerrufbar. Dr. Gansel erklärt: "Da die Gefahr besteht, dass Kreditverträge sich ab dem 21. Juni 2016 nicht mehr widerrufen lassen, können Darlehensnehmer ihren Kredit auf unserer Seite www.kreditrechtsexperten.de kostenlos prüfen lassen."


Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung

  

Baum Reiter & Collegen und Gansel Rechtsanwälte verfügen über Erfahrungen aus mehreren tausend geprüften Verträgen. Auf Grund der Erfolge und unseres Engagement wurden wir Kooperationspartner von Haus & Grund Deutschland. Außerdem arbeiten wir mit den Verbraucherzentralen zusammen und werden von der Zeitschrift "Finanztest" für den Widerruf von Immobiliendarlehensverträgen empfohlen.

 

Unser Angebot: Kostenlose und rasche Prüfung der Widerrufsbelehrung.

 

Ansprechpartner:               

Prof. Dr. Julius Reiter

Tel. 0211-836.805-70

 

Dr. Timo Gansel

Tel. 030-22.66.74-0