Immobiliendarlehen der Volksbank Stuttgart widerrufen

Immobiliendarlehen der Volksbank Stuttgart widerrufen
09.06.2015167 Mal gelesen
Kreditnehmer, die seit November 2002 ein Darlehen zur Immobilienfinanzierung aufgenommen haben, können den Darlehensvertrag auch heute noch widerrufen, wenn sie nicht ordnungsgemäß über ihre Widerrufsmöglichkeiten belehrt wurden.

Rund 90 Prozent der Widerrufsbelehrungen, die die Banken und Sparkassen bei Immobiliendarlehen verwendet haben, sind fehlerhaft und können zumeist auch heute noch widerrufen werden. Für den Laien ist es allerdings häufig kaum zu erkennen, ob eine Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. "Ob die von der Volksbank Stuttgart verwendete Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist, können wir für Sie überprüfen", sagt der Stuttgarter Rechtsanwalt Dr. Martin P. Heinzelmann von der Kanzlei MPH Services.

Bei Widerrufsbelehrungen steckt der Teufel bzw. der Fehler häufig im Detail. "Schon kleine Abweichungen von der jeweils gültigen Musterwiderrufsbelehrung führen dazu, dass die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Die Folge ist, dass die Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt wurde und der Darlehensvertrag auch noch Jahre nach Abschluss widerrufen werden kann", erklärt Rechtsanwalt Dr. Heinzelmann. Typische Fehler in Widerrufsbelehrungen können z.B. die Formulierung, die Frist beginnt frühestens mit dem Erhalt der Belehrung oder auch die Verwendung von Fußnoten sein. Sowohl inhaltliche als auch formale Abweichungen können zu einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung führen. "Für den Verbraucher muss der Beginn der Widerrufsfrist eindeutig und ersichtlich formuliert sein", so Rechtsanwalt Dr. Heinzelmann.

Bei einem erfolgreichen Widerruf kann das Darlehen rückabgewickelt werden ohne dass eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig wird. Das eröffnet dem Verbraucher die Möglichkeit, von den derzeit niedrigen Zinsen zu profitieren und zu günstigen Konditionen umzuschulden. Auf diese Weise lassen sich - je nach Höhe des Darlehens - schnell Summen im fünfstelligen Bereich einsparen. Für die Banken ist das natürlich wenig lukrativ. Daher wird ein Widerruf auch häufig nicht ohne weiteres anerkannt. Rechtsanwalt Dr. Heinzelmann: "Die Rechtslage ist aber zumeist eindeutig. Mit anwaltlicher Unterstützung lässt sich der Widerruf dann in der Regel auch durchsetzen."

 

Mehr Informationen: http://www.heinzelmann-legal.eu/

 

MPH Legal Services

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