Nach Untersuchungen der Verbraucherzentrale Hamburg haben Banken und Sparkassen bei ca. 90 Prozent der Immobiliendarlehen fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet. Die Folge: Diese Kreditverträge können auch heute noch widerrufen und rückabgewickelt werden, da die Widerrufsfrist bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung nicht in Gang gesetzt wurde. Betroffen sind vor allem Darlehensverträge, die zwischen 2002 und 2010 geschlossen wurde. Fehlerhafte Widerrufsbekehrungen hat die Verbraucherzentrale Hamburg auch bei der DSL Bank entdeckt.
Wer bereits vor einigen Jahren ein Immobiliendarlehen bei der DSL Bank abgeschlossen hat, wird sich heute vielleicht ärgeren. Denn in der Regel sind diese Darlehen wesentlich höher verzinst als sie es heute wären. Eine vorzeitige Ablösung des Darlehens ist angesichts der dann fälligen Vorfälligkeitsentschädigung auch nicht lukrativ. Eine Alternative bietet der viel zitierte Widerrufs-Joker. "Denn bei einem erfolgreichen Widerruf wird das Darlehen rückabgewickelt ohne dass eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig wird. Dann kann zu wesentlich günstigeren Konditionen umgeschuldet werden", erklärt Rechtsanwalt Dr. Martin P. Heinzelmann, Kanzlei MPH Legal Services.
Für den Verbraucher ist es jedoch oft gar nicht ersichtlich, wann eine Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. "Ein Hinweis kann z.B. die Formulierung die Frist beginnt frühestens mit dem Erhalt der Belehrung sein. Das ist für den Verbraucher nicht eindeutig. Es wird suggeriert, dass die Widerrufsfrist auch später einsetzen könnte ohne die Bedingungen dafür zu nennen. Es gibt aber auch noch andere fehlerhafte Formulierungen und Abweichungen von der jeweils gültigen Musterwiderrufsbelehrung", so Dr. Heinzelmann.
Die anwaltliche Überprüfung der Musterwiderrufserklärung kann sich lohnen. Denn durch die günstigeren Zinskonditionen können schnell nennenswerte Summen eingespart werden.
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