Die Frage, ob der eigene Kredit widerrufen werden kann, beschäftigt die Kunden von Raiffeisenbanken und auch anderer Banken und Sparkassen aus verschiedenen Gründen. Manche Kreditnehmer wollen Schulden tilgen oder ein Darlehen umschichten ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen. Andere Kreditnehmer sind wegen des Kurssprungs des Schweizer Franken auf der Suche nach einer Lösung. Kunden von Raiffeisenbanken finden sich in beiden Gruppen. Denn über das Dachinstitut DZ-Bank wurden Schweizer Franken-Kredite angeboten, die sich mittlerweile von einer günstigen Finanzierungslösung zu einer teuren gewandelt haben. Doch unabhängig davon, aus welchen Gründen ein Widerruf in Erwägung gezogen wird, stellt sich für Kreditnehmer stets die Frage, wann ein Widerruf (noch) möglich ist.
Fehler in Widerrufsbelehrung verhindern, dass die eigentlich zeitlich begrenzte Widerrufsfrist abläuft
Mit einem Widerruf wendet sich der Kreditnehmer gegen den ursprünglichen Vertragsschluss mit dem (deutschen) Kreditinstitut. Da es auf den Kreditvertrag ankommt, ist das Widerrufsrecht nicht davon abhängig, in der Kredit in Euro oder Schweizer Franken ausbezahlt wurde. Dennoch ist bei jedem Kreditvertrag zu fragen, ob dieser jetzt noch widerrufen werden kann. Denn ein Widerruf kann nur innerhalb einer zeitlich begrenzten Frist wirksam erklärt werden. Eine nicht unerhebliche Hürde, da die Vertragsabschlüsse bisweilen Jahre zurückliegen. Zudem wurde in nahezu allen Fällen eine Widerrufsbelehrung überreicht, in welcher der Kreditnehmer auf das zeitlich begrenzte Widerrufsrecht hingewiesen wurde.
Damit die zeitlich begrenzte Widerrufsfrist jedoch ablaufen kann, muss diese in Gang gesetzt werden. Und dies wird verhindert, wenn die Widerrufsbelehrung Fehler enthält und beispielsweise nicht genau genug über den konkreten Fristbeginn informiert. Mit anderen Worten: Enthält die von der jeweiligen Raiffeisenbank verwendete Widerrufsbelehrung Fehler, dann ist ein Widerruf auch über den in der Belehrung abgedruckten Zeitraum hinaus möglich.
Vertragsvordrucken wurden im Lauf der Zeit verändert, was auch die rechtliche Bewertung beeinflusst
Dennoch kann in der Praxis erst nach einer rechtlichen Prüfung des konkreten Kreditvertrags und der weiteren Unterlagen festgestellt werden, ob ein konkreter Vertrag widerrufbar ist oder nicht. Die DZ-Bank-Kreditvertragsformulare werden zwar standardisiert vorgegeben. Allerdings gibt es dennoch nicht "den" Kreditvertrag schlechthin. Denn je nach Einsatzzweck des Kredits kann sich die rechtliche Bewertung von Fall zu Fall unterscheiden. Zudem wurden auch die Vordrucke in den vergangenen Jahren wiederholt überarbeitet. Daher kann ein erfolgreich widerrufener Raiffeisen- bzw. DZ-Bank-Darlehensvertrag oder Gerichtsurteile zum Widerruf solcher Verträge nur weiterhelfen, wenn es sich um tatsächlich identische Fälle handelt.
Wenn sich Raiffeisenbank-Kunden einen Widerruf überlegen, dann sollte sie bedenken, dass es sich dem Widerruf zwar um eine wichtige Option handelt - um eine in allen Fällen funktionierende Patentlösung handelt es sich dennoch nicht. Wenn Kreditnehmer wissen möchten, ob in ihrem konkreten Fall ein Widerruf möglich und auch sinnvoll ist, sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.
Die ausschließlich im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts tätigen Kanzleien Dr. Stoll & Kollegen und Grossmann & Haas haben für interessierte Kreditnehmer eine Internetseite mit weiterführenden Informationen ins Leben gerufen: www.widerrufsrecht-anwalt.de.
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