Darlehen von PSD Banken – Wann kann ein Widerruf erfolgreich sein? Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht informiert

Darlehen von PSD Banken – Wann kann ein Widerruf erfolgreich sein? Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht informiert
05.03.2015782 Mal gelesen
Die Frage, ob der eigene Kredit widerrufen werden kann, haben sich bereits zahlreiche Kreditnehmer gestellt. Auch Kunden von verschiedenen PSD Banken. Wann kann ein Widerruf weiterhelfen?

Wollen Bankkunden sich von einem Darlehen trennen, dann treffen sie oftmals auf Hindernisse. Denn das Tilgen von Schulden kann teuer sein, wenn damit eine Vorfälligkeitsentschädigung verbunden ist. In solchen Fällen kommt für nicht wenige Kreditnehmer eine Rückzahlung nicht in Frage, sodass sie nach Alternativen suchen. Bereits eine kurze Recherche zeigt eine solche Alternative auf: den Widerruf des Darlehensvertrags. Dass auch Kunden der verschiedenen PSD-Banken sich mit dieser Option auseinandersetzen, zeigen entsprechende Anfragen an die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen. Denn immerhin scheint der Widerruf ein "einfacher" Ausweg aus einem bestehenden Kreditvertrag zu sein. In welchen Fällen kann das Verbraucherrecht weiterhelfen?

 

Eine wesentliche Weichenstellung ist die Frage, ob der Widerruf überhaupt noch möglich ist. Immerhin kann der Abschluss des Kreditvertrags mit der verschiedenen PSD Banken bereits viele Jahre zurückliegen. Und oftmals wurde eine schriftliche Widerrufsbelehrung unterzeichnet, in der darauf hingewiesen wird, dass der Vertrag nur eine bestimmte Zeit widerrufen werden kann. Und tatsächlich kann ein Widerruf nicht beliebig lange erklärt werden, sondern nur innerhalb der Widerrufsfrist. Ist dies abgelaufen ist ein wirksamer Widerruf nicht mehr möglich.

 

Doch trotz dieses scheinbar eindeutigen Kriteriums kann ein Blick in die Unterlagen nicht immer klären, ob bzw. wann die Widerrufsfrist zu laufen begann und ob sie bereits abgelaufen ist. Damit die zeitlich begrenzte Widerrufsfrist jedoch ablaufen kann, muss diese in Gang gesetzt werden. Und dies wird verhindert, wenn die von der jeweiligen PSD Bank verwendete Widerrufsbelehrung nicht den gesetzlichen und von der Rechtsprechung formulierten Anforderungen genügt. Dies kann der Fall sein, wenn die Belehrung zum Beispiel nicht genau genug über den konkreten Fristbeginn informiert. Mit anderen Worten: Enthält die verwendete Widerrufsbelehrung Fehler, dann ist ein Widerruf auch über den in der Belehrung abgedruckten Zeitraum hinaus möglich.

 

Einzelfall entscheidet, ob Widerruf noch möglich ist oder nicht

 

Doch die Frage, ob die Widerrufsbelehrung Fehler aufweist oder nicht, lässt sich nicht pauschal für alle Darlehensverträge und Vertragsvordrucke, die die PSD Banken einsetzten, beantworten. Zwar greifen Kreditinstitute meistens auf Vordrucke zurück. Allerdings weisen die von den PSD-Banken verwendeten Belehrungen Unterschiede auf, wie etwa Fußnoten. Jedoch können sich bereits kleine Unterschiede auf die rechtliche Bewertung auswirken. Es kommt daher immer auf die konkret verwendete Widerrufsbelehrung an, die im Einzelfall auf Fehler untersucht werden muss. Aus diesem Grund können auch Beispiele für erfolgreich widerrufene Darlehensverträge und Gerichtsurteile zum Widerruf nur in tatsächlich identischen Fällen weiterhelfen- selbst wenn es sich ebenfalls um einen PSD-Darlehen handelt.

 

Was bedeutet dies für Kreditnehmer einer PSD Bank, wenn sie sich einen Widerruf überlegen? Zunächst sollte bedacht werden, dass es sich dem Widerruf zwar um ein wichtiges Verbraucherrecht handelt - um eine in allen Fällen funktionierende Patentlösung handelt es sich dennoch nicht. Wenn Kreditnehmer wissen möchten, ob in ihrem konkreten Fall ein Widerruf möglich und auch sinnvoll ist, sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.

 

Die ausschließlich im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts tätigen Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen und Grossmann & Haas haben für interessierte Kreditnehmer eine Internetseite mit weiterführenden Informationen ins Leben gerufen: www.widerrufsrecht-anwalt.de.

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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