Kredit der Commerzbank und Widerruf – Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht informiert

Kredit der Commerzbank und Widerruf – Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht informiert
23.02.2015231 Mal gelesen
Ist der eigene Kredit widerrufbar? Diese Frage interessiert – aus verschiedenen Gründen – viele Bankkunden. Auch Kreditnehmer, die ihr Darlehen bei der Commerzbank aufnahmen, wollen wissen, wie es um ihren Fall bestellt ist. Doch wann kann ein Widerruf weiterhelfen?

Die Gründe, aus welchen ein Bankkunde sich von dem "alten" Kredit trennen möchte, sind vielfältig. Die Hindernisse, die auftreten können, sind jedoch meist recht ähnlich. Eine schnelle Rückzahlung ohne Sonderkündigungsrecht oder eine Kündigung des Darlehens können wegen Vorfälligkeitsentschädigungen teuer werden. Suchen Kreditnehmer in einer solchen Situation nach einer Alternative, dann führt bereits eine kurze Recherche zum Widerruf. Eine Option, die auch bei Commerzbank-Kunden auf reges Interesse stößt - wie unter anderem die vielen Anfragen wegen dieses Themas bei der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen zeigt. Doch wann kann ein Widerruf bei den oft jahrealten Kreditverträgen weiterhelfen?

 

Eine wesentliche Weichenstellung ist zunächst die Frage, ob der Widerruf überhaupt noch möglich ist. Denn der Vertragsschluss mit der Commerzbank kann Jahre in der Vergangenheit liegen und meistens wurden Widerrufsbelehrungen unterzeichnet. In der Belehrung wurde darauf hingewiesen, dass der Widerruf nur innerhalb eines bestimmten Zeitfensters erklärt werden kann. Und tatsächlich kann ein Widerruf nicht beliebig lange erklärt werden, sondern nur innerhalb der Widerrufsfrist. Ist dies abgelaufen ist ein wirksamer Widerruf nicht mehr möglich.

 

Trotz des scheinbar eindeutigen Kriteriums - Frist abgelaufen oder nicht - kann der Bankkunden durch einen Blick in die Unterlagen nicht belastbar feststellen, ob bei dem konkreten Darlehen die Frist bereits abgelaufen ist. Damit die zeitlich begrenzte Widerrufsfrist jedoch ablaufen kann, muss diese in Gang gesetzt werden. Und dies wird verhindert, wenn die Commerzbank verwendete Widerrufsbelehrung nicht den gesetzlichen und von der Rechtsprechung formulierten Anforderungen genügt. Dies kann der Fall sein, wenn die Belehrung zum Beispiel nicht genau genug über den konkreten Fristbeginn informiert. Ist die verwendete Widerrufsbelehrung fehlerhaft, dann ist ein Widerruf auch über den in der Belehrung abgedruckten Zeitraum hinaus möglich.

 

Einzelfall entscheidet, ob Widerruf noch möglich ist oder nicht

 

Doch die Frage, ob die Widerrufsbelehrung Fehler aufweist oder nicht, lässt sich nicht pauschal für alle Darlehensverträge und Vertragsvordrucke, die von der Commerzbank einsetzten wurden, beantworten. Zwar haben sich bei Überprüfungen von Commerzbank-Kreditverträgen durch Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen Formulierung, die Ungewissheiten oder falsche Rückschlüsse hinsichtlich des Fristbeginn zurückließen. Beispielsweise sind bei einem Friststart "nach dem Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht bevor" dem Überreichen weiterer Unterlagen wie der Vertragsurkunde, dem schriftlichen Antrag oder einer Abschrift der Vertragsurkunde zu laufen beginne, mehrere Startdaten denkbar. Solche Unsicherheiten können jedoch verhindern, dass die Frist zu laufen beginnt.

 

Doch trotz dieser Ansatzpunkte muss vor einem Widerruf stets die konkret verwendete Belehrung überprüft werden. Denn bereits kleine Unterschiede können sich auf die rechtliche Bewertung auswirken. Aus diesem Grund können auch Beispiele für erfolgreich widerrufene Darlehensverträge und Gerichtsurteile zum Widerruf nur in tatsächlich identischen Fällen weiterhelfen - auch dann wenn es sich um Commerzbank-Kredite handelt.

 

Was bedeutet dies für Commerzbank-Kunden, wenn sie überlegen, ob sie diese Weise von ihrem Kredit trennen möchten? Zunächst sollte bedacht werden, dass es sich dem Widerruf zwar um ein wichtiges Verbraucherrecht handelt - um eine in allen Fällen funktionierende Patentlösung handelt es sich dennoch nicht. Wenn Kreditnehmer wissen möchten, ob in ihrem konkreten Fall ein Widerruf möglich und auch sinnvoll ist, sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.

 

Die ausschließlich im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts tätigen Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen und Grossmann & Haas haben für interessierte Kreditnehmer eine Internetseite mit weiterführenden Informationen ins Leben gerufen: www.widerrufsrecht-anwalt.de.

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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