Kredit-Widerrufs-Joker (vgl. Finanztest 07/2014): Jahreswechsel - Verjährung? Verwirkung? Was ist im Neuen Jahr 2015 zu beachten?

Kredit-Widerrufs-Joker (vgl. Finanztest 07/2014): Jahreswechsel - Verjährung? Verwirkung? Was ist im Neuen Jahr 2015 zu beachten?
31.12.2014994 Mal gelesen
Kredit-Widerrufs-Joker: u.a. Verbraucherzentrale Hamburg und Finanztest 07/2014 berichten über diese Chance für schnelle Rechner. Jahreswechsel 2014/2015: Drängt die Zeit? Verjährung? Verwirkung? Was ist im Neuen Jahr 2015 zu beachten?

Die Ausgangslage: VZHH Verbraucherzentrale Hamburg sieht eine 80% Chance für Kreditwiderrufs-Joker

Der Kreditwiderrufs-Joker ist auch 2015 aktuell und bleibt die Chance für kluge Rechner, Zinsen zu sparen. Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte Zehntausende Verträge geprüft und davon beispielhaft rd. 1.800 Verträge ausgewertet. Das sensationelle Ergebnis war: rd. 80% der Widerrufsbelehrungen sind fehlerhaft. Viele Kreditnehmer haben 2014 den Kreditausstieg schon vollzogen oder sind noch dabei, den Widerrufs-Joker durchzusetzen. Es geht hierbei in der Regel um Tausende wenn nicht Zehntausende Euro an finanziellem Vorteil.

Finanztest Heft 07/2014 und test.de/kreditwiderruf

Finanztest hatte dazu eine Titelgeschichte (Heft 07/2014) veröffentlicht und bietet ein fortlaufend aktualisiertes ergänzendes Angebot im Internet (test.de/kreditwiderruf). Viele andere Medien hatten ähnliche Berichte gebracht. Auch das Fernsehen hat vielfach berichtet, z.B. hat die ARD-Sendung plusminus einen Beitrag gebracht, der noch bis 08.10.2015 über die ARD-Mediathek abrufbar ist. Auch 2015 bleibt das Thema aktuell.

Es geht um viel Geld. Z.B. ARD-Sendung plusminus vom 08.10.2014: 40.000 Euro gespart; jeden Monat 300 Euro weniger

Im plusminus-Beispielsfall spart die dargestellte Familie durch den Kreditwiderrufs-Joker 40.000 Euro und senkt die monatliche Belastung bei der an die Bank zu zahlenden Kreditrate um 300 Euro.

Verjährung? Verwirkung? Drängt die Zeit?

Zum Jahreswechsel 2014/2015 stellen sich viele natürlich die Frage, ob die Zeit drängt. Wichtig zu wissen: Der Anspruch auf Geltendmachung des Widerrufsrechts verjährt nicht. Erst wenn der Widerruf erklärt ist, entsteht der sog. Rückgewähranspruch, und erst dieser kann dann verjähren. Die Regelverjährungszeit beträgt 3 Jahre.

Risiko Verwirkung? Was ist ggf. zu beachten?

Viele Banken berufen sich darauf, dass der Anspruch auf Geltendmachung des Widerrufs verwirkt sei nach "Treu und Glauben". Wann Verwirkung eintritt, ist im Detail umstritten und höchstrichterlich nicht abschließend geklärt. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass Verwirkung erst droht nach vollständiger Rückführung des Kredites. Es kommt stets auf die Umstände des Einzelfalles an. Einige Gerichte nehmen Verwirkung 5 Jahre oder 7 Jahre nach vollständiger Rückzahlung des Kredites an. Das oberste deutsche Gericht, der Bundesgerichtshof (BGH), neigt jedoch eher zu der Sicht, dass die Bank sich solange nicht nach Treu und Glauben auf Verwirkung berufen kann, wie es ihr nicht gelungen ist, ihren Kunden zutreffend über dessen Widerrufsrecht zu belehren - so jedenfalls wurde es zu der parallelen Rechtsfrage des Widerrufs (bzw. "Widerspruchs") bei Versicherungsverträgen entschieden.

Z.T. ist im Internet zu lesen, dass auch schon nach 3 Jahren Verwirkung eintreten könne. Diese Zahl ist offenbar an die allgemeine Verjährungsfrist (3 Jahre) angelehnt, was sachfremd scheint, denn Verwirkung und Verjährung sind unterschiedliche Dinge.

Da aber auch zweifelhafte Argumente verfangen können, gelten folgende allgemeine Empfehlungen:

Kurz gesagt:

1. Der Kreditwiderruf sollte nicht unnötig aufgeschoben werden.

Denn Verwirkung kann in bestimmten Fällen tatsächlich eintreten.

2. Aber: auch nicht vorschnell entmutigen lassen:

Die Banken berufen sich meistens völlig zu Unrecht auf Verwirkung. Auch 5 Jahre und ggf. sogar 7 Jahre (oder ggf. auch mehr Jahre) nach vollständiger Rückzahlung ist der Widerruf i.d.R. noch möglich. Eine Verwirkung bei einem laufenden Kreditverhältnis scheidet regelmäßig aus. Näheres kann ein spezialisierter Anwalt in einem individuellen Beratungsgespräch erläutern.

Gibt es sonstigen Grund zur Eile? Steigen die Zinsen wieder?

Der Kredit-Widerrufs-Joker ist zur Zeit deswegen attraktiv, weil die Zinsen im Moment sehr niedrig sind und dementsprechend große Einspareffekte möglich sind bei einem vorzeitigen Kreditausstieg aus einem teuren Darlehensvertrag. Sollten allerdings die Zinsen für neue Kredite wieder steigen, verringert sich dieser finanzielle Vorteil.

Erhöht die US-Notenbank 2015 die Zinsen? Auswirkung auf Euro-Zone?

Die Zinsen in den USA wirken sich auf Europa natürlich nicht unmittelbar aus. Gleichwohl zieht eine etwaige Zinserhöhung in den USA ggf. nicht allzu lange später auch Zinserhöhungen im Euro-Raum nach sich. Während sich die EZB insoweit mit Äußerungen noch sehr bedeckt hält, sind laut Medienberichten aus den USA schon konkretere Daten zu hören. So ist zu lesen, dass möglicher Weise schon im Januar oder März 2015, spätestens aber wohl zur Jahresmitte 2015 in den USA die Zinswende eingeleitet werden könnte.

Hinweise zum Neuen Jahr 2015:
Das sollten Sie über den Kreditwiderrufs-Joker wissen:

Wer überlegt, den Kreditwiderrufs-Joker zu nutzen, hat grundsätzlich keine Veranlassung, eine Verjährung zum 31.12.2014 fürchten zu müssen. Allerdings drängt ggf. dennoch die Zeit. Denn wenn die Zinsen in den USA 2015 steigen sollten, wird das wohl nicht ohne Folgen in Deutschland bleiben. Es empfiehlt sich daher, das Thema Kreditwiderrufs-Joker möglichst in 2015 anzugehen, bevor auch in Deutschland die Zinsen wieder steigen.

Es bestehen gute Erfolgschancen. Die Top 10 bei den Erfolgen beim Kredit-Widerrufs-Joker benennt das gemeinnützige Online-Verbrauchermagazin Finanztip (finanztip.de) unter Berufung auf die Verbraucherzentrale in einer eigenen Auswertung wie folgt:

Auswertung VZHH: Fehler bei ca. 1.800 Widerrufsbelehrungen
je Bank/Baufinanzierer - fehlerhafte/geprüfte = Chance (%)

ING-Diba ............................ 191/220 = 86,82 %
DSL Bank ........................... 122/147 = 82,99 %
Deutsche Bank ................... 70/106 = 66,04 %
Hamburger Sparkasse...... 81/101 = 80,20 %
Deutsche Kreditbank DKB .. 47/66 = 71,21 %
Commerzbank ...................... 47/65 = 72,31 %
Münchner Hypothekenbank  29/45 = 64,44 %
BHW Bausparkasse ............ 21/37 = 56,76 %
Dresdner Bank ...................... 30/34 = 88,24 %
BW Bank ................................. 22/31 = 70,97 %

Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/ratgeber-baufinanzierung/fehlerhafte-widerrufsbelehrung-darlehen/#ixzz3IKMw4jct

Wann macht anwaltliche Erstberatung über den Kreditwiderrufsjoker Sinn

Viele Bankkunden überlegen, zunächst selbst mit ihrer Bank zu sprechen. Macht das Sinn? Dazu Rechtsanwalt Wedekind: "Meist bringt das nicht viel. Wir haben einige Mandanten, die nach einigen Wochen oder gar Monaten des Selbstversuchens dann am Ende doch zu uns finden. Wir sind im Bankrecht erfahren und waren eine der ersten Kanzleien, die sich dem Widerrufs-Joker zugewendet hat. Wir kennen das Thema Kreditwiderruf von der rechtlichen und der praktischen Seite. Was aber bei Rechtsschutz-Versicherten Sinn machen kann, ist den Widerruf selbst zu verfassen und hierbei z.B. eines der Musterschreibens von test.de als Vorlage zu verwenden. Denn die Rechtsschutzversicherungen erteilen die Deckungszusage meistens erst nachdem der Widerruf erklärt und von der Bank zurückgewiesen worden ist."

Katrin Wedekind, Fachanwältin für Bankrecht und Kapitalmarktrecht, ergänzt: "Viele Rechtsschutzversicherungen bezahlen eine anwaltliche Erstberatung und dann erst wieder, wenn der Widerruf zurückgewiesen worden ist. Wir empfehlen eine Erstberatung bei einem Anwalt in Anspruch zu nehmen. Wir besprechen mit unseren Mandanten im Rahmen der Erstberatung das weitere Vorgehen, auch z.B. die Frage, ob der Mandant ggf. im nächsten Schritt den Widerruf aufgrund eines Muster als Vorlage selbst erklärt."

Weitere Infos auch z.B. auf der Website: http://www.kreditwiderrufsjoker.de oder hier: Kredit-Widerruf ohne Vorfälligkeitsentschädigung durch Widerrufs-Joker youtu.be/J71RmHb9k5w(ggf. mit rechtem Mausklick "Link in neuem Tab öffnen" klicken).

Alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr. Allgemeine Ausführungen können niemals eine Beratung im Einzelfall ersetzen.

Soweit hier auf anderweitige Berichterstattung hingewiesen wird, erfolgt dies ohne sich die dortigen Inhalte oder Aussagen zu eigen zu machen.

Die Sozietät Wedekind wird bei den Erfolgen des Widerrufs-Jokers auf test.de und auf finanztip.de genannt - mit 8 außergerichtlichen Erfolgen bei test.de und mit einem außergerichtlichen Erfolg bei finanztip.de.