Kredite von Sparkassen und Widerruf: Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht informiert

Kredite von Sparkassen und Widerruf: Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht informiert
21.11.2014207 Mal gelesen
Der Widerruf von Krediten erfreut sich bei Sparkassen-Kunden einiger Beliebtheit. Da es sich jedoch nicht um eine Lösung für alle Fälle handelt, stellt sich die Frage, wann ein Widerruf erfolgreich sein kann.

Wer in diesen Tagen einen Kredit sucht, findet viele günstige Angebote. Bestehende Altverträge stehen im Vergleich oftmals nicht besonders gut da, sodass nicht wenige Sparkassen-Kunden mit dem Gedanken spielen, sich von ihren bestehen Verträgen zu trennen. Da jedoch im Fall einer Kündigung bisweilen das Hindernis Vorfälligkeitsentschädigung auftauchen kann, kann eine Suche nach Alternativen zum Widerruf des Darlehensvertrag führen. Doch in welchen Fällen kann dieses Verbraucherrecht zum Ziel führen?

 

Zunächst ist festzuhalten, dass ein Widerruf ein Weg ist, um sich von einem Kredit zu lösen. Ein wirksamer Widerruf "beseitigt" den Vertrag (mitsamt unliebsamer Vertragsklauseln wie Vorfälligkeitsentschädigungen). Allerdings ist der Widerruf keine beliebig einsetzbar Allzwecklösung, die in jedem Fall funktioniert. Dies zeigt sich u.a. daran, dass ein Widerruf kann nicht beliebig lange erklärt werden, sondern nur innerhalb der Widerrufsfrist. Doch in der Praxis ist für Kreditnehmer nicht ohne Weiteres erkennbar, ob bei ihrem Kredit die Widerrufsfrist bereits.

 

Ein Blick in die dem Vertragsformular beigefügte Widerrufsbelehrung kann nicht immer weiterhelfen. So können die von Sparkassen eingesetzten Belehrungsvordrucke einem Kunden verschiedene denkbare Ansatzpunkte für einen möglichen Start der Widerrufsfrist bieten. Bereits solche Unsicherheiten können einen wirksamen Start einer (eigentlich) zweiwöchigen Frist in Frage stellen. Denn die Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung sind hoch, sodass nicht jede in einem Darlehensvertrag abgedruckte Widerrufsbelehrung wirksam ist.

 

Ob ein Widerruf möglich und sinnvoll ist, kann nur durch eine Prüfung des Einzelfalls festgestellt werden

 

Ob die im Einzelfall verwendete Widerrufsbelehrung tatsächlich nicht den rechtlichen Anforderungen genügt, kann allerdings erst nach einer rechtlichen Prüfung bewertet werden - denn es gibt nicht "den" Sparkasse-Darlehensvertrag, sondern es gibt verschiedene Vertragsvordrucke und Widerrufsbelehrungen. Daher kann ohne eine rechtliche Prüfung nicht mit Sicherheit gesagt werden, ob ein bestimmtes Sparkassen-Darlehen noch widerrufbar ist oder nicht. Und auch Gerichtsurteile können nur dann weiterhelfen, wenn sie tatsächlich denselben und nicht nur einen ähnlichen Fall betreffen. Um dies jedoch klären zu können, bedarf es angesichts der komplexen Rechtslage meist bereits einer juristischen Prüfung. Daher kann erst nach einer Prüfung des Einzelfalls bewertet werden, ob ein Widerruf im konkreten Fall erfolgreich sein kann und auch sinnvoll ist.

 

Wenn Sparkasse-Kunden wissen möchten, wie es um ihren individuellen Fall bestellt ist, sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Weitere Informationen zum Thema Widerruf von Krediten befinden sich auch auf der Internetseite www.widerrufsrecht-anwalt.de

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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