JETZT HANDELN: Verjährung droht bei Rückforderung von Bearbeitungsgebühren

JETZT HANDELN: Verjährung droht bei Rückforderung von Bearbeitungsgebühren
29.10.2014454 Mal gelesen
BGH bejaht Verjährung von Rückerstattungsansprüchen bei Verbraucherkreditverträgen vor dem Jahr 2004. Betroffene können nur noch bis zum 31.12.2014 Rückerstattung von Bearbeitungsgebühren aus Verträgen von 2004-2011 verlangen.

Die Zeit drängt..

 

..für alle Verbraucher, die mit ihren Banken Kreditverträge abgeschlossen haben, in denen Bearbeitungsgebühren vereinbart waren. Durch den Bundesgerichtshof (BGH) wurde bereits im Mai diesen Jahres entschieden, dass die Vereinbarung von Bearbeitungsentgelten in Verbraucherkreditverträgen unwirksam ist, mit der Folge, dass den betroffenen Verbrauchern Rückerstattungsansprüche gegen die Banken zustehen. Strittig war bisher jedoch die Frage, wann für derartige Ansprüche die Verjährung eintritt.

Diese Problematik hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 28.10.2014, Az.: XI ZR348/13 nunmehr geklärt. Der BGH kam in dem vorzitierten Urteil zu dem Schluss, dass Ansprüche auf Rückerstattung der regelmäßigen, dreijährigen Verjährung unterliegen und der Beginn der Verjährungsfrist erst auf das Jahr 2011 festgelegt werden kann. Dies aufgrund der Tatsache, dass für den Lauf der Verjährungsfrist die Kenntnis des Anspruchsinhabers von dem Bestehen eines Anspruchs relevant ist, was durch die uneinheitliche und für juristische Laien schwer zu durchdringende Rechtsprechung erst ab dem Jahr 2011 und nicht bereits mit Abschluss der jeweiligen Kreditverträge der Fall war. Mithin gilt:


  1. Verbraucher, die Kreditverträge im Zeitraum zwischen 2004 und 2011 abgeschlossen haben, müssen ihren Ansprüche auf Rückerstattung der unwirksamen Bearbeitungsgebühren bis zum 31.12.2014, notfalls auch gerichtlich, geltend machen, um die Verjährung zu vermeiden.
  2. Rückerstattungsansprüche aus Kreditverträgen, welche vor 2004 abgeschlossen wurden, sind aufgrund der absoluten, kenntnisunabhängigen Verjährungsfrist von 10 Jahren, verjährt.
  3. Ansprüche auf Rückerstattung von Bearbeitungsgebühren aus Kreditverträgen nach 2011 verjähren innerhalb von drei Jahren ab Vertragsabschluss, wobei immer das Jahresende auch Fristende ist.
 

Gern unterstützen wir Sie bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche.


Sievers & Collegen

- Rechtsanwaltskanzlei -

Olympische Straße 10
D-14052 Berlin

Email: f.sievers@recht-hat.de
Fon: 49 (0) 30 - 323 015 90
Fax: 49 (0) 30 - 323 015 911
Web: http://www.recht-hat.de