Bearbeitungsgebühren bei Ratenkrediten – Rückforderung laut BGH nicht verjährt

Bearbeitungsgebühren bei Ratenkrediten – Rückforderung laut BGH nicht verjährt
28.10.2014619 Mal gelesen
Bereits im Mai dieses Jahres hat der BGH in zwei Urteilen entschieden, dass Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherkrediten nicht zulässig sind. Betroffene Bankkunden, die bereits in der Vergangenheit ein derartiges Entgelt bezahlt haben, können als Folge der Urteile diese Zahlungen von den Kreditinstituten zurückfordern. Nun hat der BGH entschieden: Rückforderungen auch für Verträge, die vor 2011 geschlossen wurden, sind nicht verjährt!

Betroffene Verbraucher können aufatmen. Auch wer seinen Kreditvertrag vor 2011 abgeschlossen und in diesem Zusammenhang Bearbeitungsgebühren an das kreditgebende Institut gezahlt hat, kann die Zahlungen noch heute zurückfordern.

Bisher hatten Banken die Erstattung von Gebühren, die im Zusammenhang mit Ratenkrediten geflossen sind, regelmäßig mit dem Argument der Verjährung zurückgewiesen, wenn die Darlehensverträge vor 2011 geschlossen wurden. Sie stützten sich dabei auf die Annahme, die dreijährige gesetzliche Verjährungsfrist (§§195, 199 Abs. 1 BGB) beginne mit Kenntnis von der Zahlung des Bearbeitungsentgeltes. Wurde dies bereits vor dem Jahr 2011 entrichtet, dann komme eine Rückforderung heute nicht mehr in Betracht.

 

BGH bringt Licht ins Dunkel: Rückforderungen bei Verbraucherkrediten nicht verjährt

Die Ansicht der Banken bezüglich des Beginns der Verjährungsfrist bzgl. Rückforderungen im Zusammenhang mit Verbraucherdarlehen war jedoch nicht unumstritten. Der BGH hat nun mit einer verbraucherorientierten Entscheidung Licht ins Dunkel gebracht und Klarheit geschaffen.

Der zuständige Richter am BGH führte aus, dass für den Beginn der Verjährungsfrist frühestens auf ein Ereignis im Jahre 2011 abgestellt werden könne, da die Rechtslage zuvor zu unklar gewesen sei und Verbrauchern der Klageweg nicht zumutbar war. Gemäß gesetzlicher Regelungen beginnt die Verjährungsfrist dann frühestens mit Ablauf des Jahres 2011 zu laufen. De facto können Bearbeitungsgebühren auch bei Abschluss des Kreditvertrages vor 2011 heute noch zurückgefordert werden. Genauer sind Bearbeitungsgebühren die zwischen 2004 und 2011 gezahlt wurden von Banken zurückzuzahlen.

 

Was wir Verbrauchern raten, die Bearbeitungsgebühren für ihren Kredit bezahlt haben:

Wenn auch Sie betroffen sind und Bearbeitungsgebühren für Ihren Verbraucherkredit bezahlt haben, dann raten wir Ihnen nicht zu zögern, sondern schnellstmöglich erste Maßnahmen zu ergreifen, um sich die Durchsetzung Ihrer Rechte zu sichern.

Auch wenn der BGH verbraucherfreundlich entschieden hat und Sie Ihre Zahlungen heute noch zurückfordern können, so stellt sich schon ab 2015 das Problem der Verjährung erneut.

Wir von der Kanzlei Werdermann | von Rüden unterstützen Sie gerne dabei, Ihre Ansprüche gegen die kreditgebende Bank oder Sparkasse geltend zu machen. Weitere Informationen finden Sie hier oder kontaktieren Sie uns telefonisch unter 030200590770.