Für welche Kredite können Bearbeitungsgebühren zurück gefordert werden?

Für welche Kredite können Bearbeitungsgebühren zurück gefordert werden?
28.10.20142674 Mal gelesen
Deutsche Banken und Sparkassen hätten eigentlich seit dem ersten obergerichtlichen Urteil in 2011 keine Kreditbearbeitungsgebühren mehr fordern dürfen.

Auch wenn das erste Urteil über die Jahre keine Rechtskraft erlangte, so markiert es doch heute nach den entscheidenden Urteilen des Bundesgerichtshofes in 2014 den Termin, ab dem Banken und Sparkassen eigentlich hätten reagieren müssen. Obwohl durch das Urteil vorgewarnt, wurden weiter Kreditbearbeitungsgebühren berechnet.

Allerdings: Das Urteil betrifft aktuell auch nur Verträge, die nach Urteilsverkündung abgeschlossen wurden. Ein weiteres BGH-Verfahren soll klären, ob grundsätzlich die zehnjährige Verjährungsfrist greift. "Dann", so Rechtsanwältin Jacqueline Scheidemann, Kooperationsanwältin des Vereins Deutsche Sozialhilfe e.V., und verantwortlich für das Portal www.kreditbearbeitungsgebuehren.de, "kann man den Anspruch Tag genau berechnen, denn wenn Verträge, die innerhalb der vergangenen 10 Jahre nach dem ersten positiven Richterspruch geschlossen wurden, unzulässige Bearbeitungsgebühren verlangt hatten, können diese dann zurück gefordert werden." 10 Jahre sind die Obergrenze der so genannten zivilrechtlichen Verjährung. Für die Banken könnten sich die Ansprüche von Darlehensnehmern dann in Milliardenhöhen bewegen.

Allerdings gibt es Zweifelsfälle. z.B. wenn es bei Baufinanzierungen zu Schätzgebühren kam. In diesen Fällen sollten Kunden die Beurteilung von Anfang an Experten überlassen. Rechtsanwältin Scheidemann: "Grundsätzlich lohnt sich immer der Check, ob unzulässige Bearbeitungsgebühren gezahlt wurden oder nicht!"

Die BGH-Richter haben ihre Urteile auf "Verbraucherdarlehen" bezogen und dabei nicht exakt definiert, was damit gemeint ist. Grundsätzlich sollten Kreditbearbeitungsgebühren unzulässig kassiert worden sein, wenn Verbrauchern für die reine Leistung des Kapitaldienstes außer Zinsen noch mehr berechnet wurde. Anders sieht es aus, wenn z.B. bei Immobilienfinanzierungen mit Wertschätzungen oder Zinsanpassungsklauseln weitere Dienstleistungen im Vertrag integriert sind.

 

Mehr Informationen: www.kreditbearbeitungsgebuehren.de

 

Kontakt:

Jacqueline Scheidemann
Kleineweg 70
12101 Berlin

Telefon: (0 60 22) 20 55 - 2310   
E-Mail: info@kreditbearbeitungsgebuehren.de

 

Kanzleiprofil:

Rechtsanwältin Jacqueline Scheidemann hat den Schwerpunkt ihrer anwaltlichen Tätigkeit auf die Rechtsgebiete Arbeitsrecht und Sozialrecht gelegt und ist auch bundesweit dabei behilflich, unberechtigt geforderte Bearbeitungsgebühren von den Kreditinstituten zurückzuholen.

Ihr Anspruch und ihre Motivation sind, auch denjenigen zu ihrem Recht zu verhelfen, die sich ihrer Rechte im Dschungel aus Paragraphen und Vorschriften, besonders im Sozialrecht, vielleicht gar nicht bewusst sind. Passend dazu ist Jacqueline Scheidemann auch Kooperationsanwältin für den Verein "Deutsche Sozialhilfe e.V.".

Zu ihrer Tätigkeit gehört es ebenso, die Interessen und Rechte des Verbrauchers durchzusetzen. Dazu zählt auch die Rückforderung unberechtigt erhobener Kreditbearbeitungsgebühren durch Banken und Sparkassen. Schnell, unkompliziert und ohne großen Aufwand für den Mandanten.

Rechtsanwältin Jacqueline Scheidemann regelt Erstattungsansprüche auf Kreditbearbeitungsgebühren bundesweit.

Rechtsanwältin Jacqueline Scheidemann ist während der Bürozeiten montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr zu erreichen.