Bei älteren Banksparplänen mit variablen Zinsen und Bonuszahlungen, die zum Ende der Laufzeit steigen, kann der Sparer unter Umständen Geld von seiner Bank nachfordern. Dies betrifft Verträge mit Klauseln, bei denen die Bank die Zinsen beliebig verändern kann.
Enthalten die Verträge keinen Referenzzins oder fehlt es an Angaben, welche Marge die Bank einbehält, kann sich eine Überprüfung des Sparvertrages und eine Neuberechnung lohnen. Dies betrifft sowohl laufende Verträge als auch Verträge, die schon ausgelaufen sind.
Bei Sparverträgen, die seit mehr als drei Jahren beendet sind, ist allerdings von Verjährung auszugehen. Verträge, die im Jahre 2011 ausgelaufen sind, verjähren mit großer Wahrscheinlichkeit zum 31.12.2014. Zur Verjährungsfrage gibt es noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung.
Aus diesem Grund sollten Sie Ihren Vertrag schleunigst prüfen lassen. Abhängig von Laufzeit und Umfang des Vertrages können sich Nachzahlungen in Höhe von einigen tausend Euro ergeben.