Ältere Banksparpläne mit variablen Zinsen - Zinsen nachfordern!

Ältere Banksparpläne mit variablen Zinsen -  Zinsen nachfordern!
24.10.2014293 Mal gelesen
Bei älteren Banksparplänen mit variablen Zinsen kann u. U. eine Neuberechnung der Zinsen verlangt werden, wenn der Sparvertrag keinen Referenzzins enthält und / oder die Bank ihre Marge nicht angibt. Zum Jahresende 2014 droht Verjährung für Verträge, die in 2011 ausgelaufen sind.

Bei äl­te­ren Bank­spar­plä­nen mit variablen Zin­sen und Bonuszahlungen, die zum Ende der Laufzeit stei­gen, kann der Spa­rer unter Um­stän­den Geld von sei­ner Bank nachfordern. Dies be­trifft Ver­trä­ge mit Klau­seln, bei denen die Bank die Zin­sen beliebig verändern kann.

Ent­hal­ten die Verträge keinen Re­fe­renz­zins­ oder fehlt es an Angaben, welche Mar­ge die Bank ein­be­hält, kann sich ei­ne Überprüfung des Sparvertrages und eine Neu­be­rech­nung lohnen. Dies be­trifft so­wohl laufende Ver­trä­ge als auch Ver­trä­ge, die schon aus­ge­lau­fen sind. 

Bei Sparver­trä­gen, die seit mehr als drei Jah­ren beendet sind, ist al­ler­dings von Verjährung auszugehen. Verträge, die im Jah­re 2011 ausgelaufen sind, ver­jäh­ren mit großer Wahrscheinlichkeit zum 31.12.2014. Zur Ver­jäh­rungs­fra­ge gibt es noch kei­ne höchstrichterliche Recht­spre­chung.

Aus die­sem Grund soll­ten Sie Ih­ren Ver­trag schleu­nigst prüfen lassen. Abhängig von Laufzeit und Umfang des Vertrages können sich Nachzahlungen in Höhe von einigen tausend Euro ergeben.