Vorzeitige Ablösung von Krediten – Widerruf statt Vorfälligkeitsentschädigung

Vorzeitige Ablösung von Krediten – Widerruf statt Vorfälligkeitsentschädigung
08.10.2014519 Mal gelesen
Die vorzeitige Ablösung eines Immobilienkredites kann für den Darlehensnehmer einen bitteren Beigeschmack haben: es droht eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung.

Möchte sich ein Darlehensnehmer vorzeitig von seinem Kreditvertrag lösen, fällt regelmäßig eine vertragliche Vorfälligkeitsentschädigung an. Diese soll dem Kreditinstitut die durch Kündigung entgangenen Zinszahlungen ausgleichen. Für den Verbraucher eine ärgerliche Nebenfolge, da es sich hierbei häufig um hohe Summen handelt. Der Widerruf des Kreditvertrages kann die Lösung für dieses Dilemma sein.


Wer kann ohne Zahlung von Vorfälligkeitsentschädigung widerrufen?

Bei Vorliegen eines nach dem 1. November 2002 geschlossenen Kreditvertrages zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher steht dem Verbraucher in der Regel ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Ein wirksamer Widerruf führt zur Rückabwicklung und letztendlich zur Beseitigung des Kreditvertrages. Das Ergebnis entspricht für den Darlehensnehmer dem einer vorzeitigen Kündigung, allerdings wird der Vorfälligkeitsentschädigung jegliche Grundlage entzogen.

Möglich ist ein Widerruf innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab ordnungsgemäßer Belehrung über das Widerrufsrecht. Auf den ersten Blick scheint diese Frist häufig bereits verstrichen zu sein, aber genau hier liegt der springende Punkt:

Die Widerrufsbelehrung muss inhaltlich und gestalterisch bestimmten rechtlichen Anforderungen entsprechen, um die Frist in Gang zu setzen. Häufig haben Kreditinstitute jedoch nicht auf die zur Verfügung gestellte Musterformulierung zurückgegriffen, sondern eigene Belehrungstexte verfasst. Sind diese unzureichend, so kann ein Widerruf auch noch Jahre nach Vertragsschluss möglich sein. Bei knapp 80% von bislang geprüften Immobiliendarlehensverträgen kann die Widerrufsbelehrung beanstandet werden.


"Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung"

Diese Formulierung ist unzureichend, da kein eindeutiges Ereignis benannt ist und der Verbraucher nicht erkennen kann, wann die Frist beginnt.


"Im Falle des Widerrufs müssen Sie die erhaltene Sache zurück- und gezogene Nutzungen herausgeben. Ferner haben Sie Wertersatz zu leisten, soweit die Rückgewähr (.) nach der Natur des Erlangten ausgeschlossen ist (.)."

Auch dieser Text ist fehlerhaft, da der Verbraucher zwar über seine Pflichten, nicht jedoch über seine Rechte aufgeklärt wird.


Mehr als einhundert verschiedene Fehler wurden bereits in den Widerrufsbelehrungen entdeckt. Ob eine Widerrufsbelehrung beanstandet werden kann lässt sich daher nicht pauschal beantworten, sondern erfordert stets eine einzelfallbezogene Prüfung.

                                                                             

Folgende Banken und Sparkassen haben häufig fehlerhafte Widerrufsbelehrungen:


ING DiBa: 85% der geprüften Verträge fehlerhaft (161 von 190)

DSL Bank: 80% der geprüften Verträge fehlerhaft (106 von 132)

Hamburger Sparkasse: 79% der geprüften Verträge sind fehlerhaft (76 von 96)

BW Bank: 66% der geprüften Verträge sind fehlerhaft (19 von 29)

DKB: 68% der geprüften Verträge sind fehlerhaft (41 von 60)

R&V Lebensversicherung: 70% der geprüften Verträge fehlerhaft (16 von 23)

Commerzbank: 72% der geprüften Verträge sind fehlerhaft (42 von 58)

Kreissparkasse Köln: 93% der geprüften Verträge sind fehlerhaft (14 von 15)

Sparda Bank West: 100% der geprüften Verträge sind fehlerhaft (14 von 14)

 

Warum lohnt sich ein Widerruf ohne Zahlung von Vorfälligkeitsentschädigung?

Seit Einführung des Widerrufsrechtes im Jahre 2002 sind die Zinsen für Immobiliendarlehen massiv gefallen. Eine Umschuldung kann daher zu einer Ersparnis von mehreren tausend Euro führen!

Die kreditgebenden Banken und Sparkassen wollen die Widersprüche jedoch häufig nicht akzeptieren. Die Sparda Bank München spricht von "erkennbarem Missbrauch" des Widerrufrechts durch die Verbraucher (Quelle: Wirtschaftswoche 39, Seite 108). Die ING Diba bittet die Verbraucher zu berücksichtigen, dass das Darlehen infolge eines Widerrufs zur Rückzahlung fällig wird und für die sofortige Ablöse Sorge zu tragen ist (Quelle: Wirtschaftswoche 39, Seite 108). Nach Informationen einer überregionalen deutschen Tageszeitung verweigern jedoch immer mehr Kreditinstitute Anschlussfinanzierungen für widerrufende Kunden, darunter auch die Deutsche Bank, die Commerz- und Hypovereinsbank, einige Sparkassen sowie mehrere Sparda Banken. Ob dieses Verhalten zulässig ist, wird nun das Bundeskartellamt bewerten.

Wir können Ihnen neben einer rechtlichen Beratung auch Finanzierungsvermittler nennen, die in Kontakt mit Banken stehen die auch nach widerrufenem Vertrag eine Anschlussfinanzierung anbieten.

Sind auch Sie unsicher, ob Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist? Müssen auch Sie sich mit dem Thema Vorfälligkeitsentschädigung auseinandersetzen?

Dann ist es ratsam, zur individuellen Klärung der Widerrufsmöglichkeit die Meinung eines Rechtsanwaltes einzuholen. Wir prüfen Ihren Vertrag kostenlos. Weitere Informationen erhalten Sie unter 030-200590770 oder auf unserer Website.