Vorfälligkeitsentschädigung nach einer Kündigung eines Kredits? Was können Bankkunden unternehmen?

Vorfälligkeitsentschädigung nach einer Kündigung eines Kredits? Was können Bankkunden unternehmen?
26.09.2014178 Mal gelesen
Wird ein Kredit gekündigt, dann kann dies für Bankkunden eine unangenehme Folge nach sich ziehen: Vorfälligkeitsentschädigungen. Für die Betroffenen stellt sich dann die Frage, ob sie sich wehren können. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht informiert.

Dass ein Kredit mit verschiedenen Kosten verbunden ist, ist den meisten Bank- oder Sparkassenkunden bewusst. Schon ein Blick in den Kreditvertrag zeigt dies. Doch auch die Kündigung kann zu einer kostspieligen Angelegenheit werden. Denn für diesen Fall - oder auch bisweilen auch bei der Tilgung von erheblichen Summen - kann die Bank oder Sparkasse von dem Kreditnehmer eine Vorfälligkeitsentschädigung fordern. Es werden - vereinfacht ausgedrückt - dann jene Zinsen gefordert, die dem Kreditinstitut zukünftig zugestanden hätten. Da teilweise erhebliche Summen gefordert werden, fragen sich die betroffenen Kunden nicht selten, ob sie die geforderte Vorfälligkeitsentschädigung tatsächlich bezahlen müssen oder ob sie sich dagegen wehren können.

 

Ein Stichwort, das in diesem Zusammenhang immer wieder fällt, ist der Widerruf. Ist der Widerruf des zugrundeliegenden Darlehensvertrags wirksam erklärt, dann "entfällt" der Vertrag und somit auch die Grundlage für die Vorfälligkeitsentschädigung. Der Ansatzpunkt hierbei ist es, die in Verträgen enthaltenen Widerrufsbelehrungen zu untersuchen. Wenn die verwendete Widerrufsbelehrung nicht verschiedenen rechtlichen Anforderungen genügt, dann kann der Vertrag nicht nur innerhalb des in den Belehrungen angegebenen Zeitraums widerrufen werden, sondern auch noch später.

 

Doch auch der Widerruf des Darlehensvertrags ist nicht stets ohne Weiteres möglich. Denn es gibt unterschiedliche Arten von Krediten und Darlehen, die teilweise unterschiedlichen rechtlichen Regelungen unterworfen sind. Und auch die Vertragstexte und Widerrufsbelehrungen weisen unterschiedliche Formulierungen auf, die bei der rechtlichen Prüfung unter die Lupe genommen werden müssen. Zudem haben sich auch Gerichte bereits zu unterschiedlichen Vertragsklauseln geäußert, sodass das Thema "Widerruf und Vorfälligkeitsentschädigung" durchaus komplex ist. Insofern muss im Einzelfall geprüft werden, wie die konkreten Verträge ausgestaltet sind, um herauszufinden, ob welche rechtlichen Möglichkeiten bezüglich der Vorfälligkeitsentschädigungen offen stehen.

 

Über die Frage hinaus, ob überhaupt eine solche Zahlung zu leisten ist, müssen sich manche Bankkunden mit zusätzlichen Problemen auseinandersetzen. Denn bisweilen erheben Banken eine Gebühr, um die konkrete Höhe des Vorfälligkeitsentgelts zu berechnen. Bank- oder Sparkassenkunden, die die sich mit dem Thema Vorfälligkeitsentschädigung auseinandersetzen müssen und wissen möchten, wie es um ihren individuellen Fall bestellt ist, können sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.

 

Weitere Informationen zum Thema Widerruf von Krediten befinden sich auch auf der Internetseite www.widerrufsrecht-anwalt.de

 

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