Vorfälligkeitsentschädigung: Was kann ein Widerruf des Kredits bewirken?

16.09.2014 201 Mal gelesen
Eine Vorfälligkeitsentschädigung kann ein teures Hindernis bei der Trennung von einem Kredit sein - einen Widerruf kann aber Abhilfe schaffen. Jedoch handelt es sich um ein komplexes und von rechtlichen Bewertungen durchdrungenes Instrument. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht informiert.

Kreditnehmer haben unterschiedliche Gründe, weswegen sie sich von einem vorhandenen Darlehen trennen möchte. Wenn sie ihr Vorhaben in die Tat umsetzen möchten, dann müssen sie sich meist mit einem unliebsamen Vorfälligkeitsentschädigungen auseinandersetzen. Hierbei handelt es sich um eine im Kreditvertrag verankerte Entschädigung für die Bank wegen der zukünftig entfallenden Zinsen. Da die Vorfälligkeitsentschädigungen bisweilen stattliche Beträge ausmachen können, möchte sich nicht jeder Kreditnehmer sich damit abfinden und einfach bezahlen. Auf der Suche nach Abhilfe wird immer wieder auf den Widerruf des Kreditvertrags als Lösungsansatz aufmerksam gemacht.

 

Doch wie kann ein Widerruf gegen eine Vorfälligkeitsentschädigung helfen? Ein Widerruf richtet sich gegen den ursprünglichen Vertragsschluss. Nach einem wirksamen Widerruf so wird der Kreditvertrag so behandelt, als wäre dieser nie abgeschlossen worden. Da die Vorfälligkeitsentschädigung ein Teil dieses Vertragswerk ist, hat das Kreditinstitut nach einem Widerruf keine Basis mehr, um die Vorfälligkeitsentschädigung fordern zu können.

 

Ist der Widerruf somit eine einfache Möglichkeit um Vorfälligkeitsentschädigung abzuwehren? In der Praxis ist der Widerruf ein wichtiges und gesetzlich verankertes Verbraucherrecht. Eine "immer" funktionierende Patentlösung ist der Widerruf dennoch nicht - denn rechtliche Ansprüche hängen von vielerlei verschiedenen Faktoren ab. Bereits Details in der konkreten Formulierung der Vertragstexte können erhebliche Auswirkungen haben. Zudem änderte sich auch die Gesetzeslage in den vergangenen Jahren immer wieder und auch die Banken setzten im Lauf der Zeit unterschiedliche Standardverträge ein.

 

Rechtliche Voraussetzungen für einen Widerruf sind komplex

 

Zu den grundlegenden Voraussetzungen eines Widerrufs zählt unter anderem, dass der Kreditvertrag überhaupt noch widerrufen werden kann. Denn Verträge können nicht beliebig lange widerrufen werden, sondern innerhalb der Widerrufsfrist. Doch bereits bei der Frage, ob die Widerrufsfrist bei dem konkreten Darlehen noch läuft oder schon abgelaufen ist, enthält eine komplexe Bewertungen. Denn es muss rechtlich überprüft werden, ob die in der Widerrufsbelehrung abgedruckten Angaben zum Fristbeginn verschiedenen Anforderungen gerecht wird. Neben der grafischen Gestaltung kommt es auch auf den genauen Wortlaut an. Beispielsweise können Formulierungen, die Frist laufe "frühestens" ab einem bestimmten Ereignis nicht ausreichend klar sein. Da von der Rechtsprechung im Lauf der Zeit zahlreiche Anforderungen an die Widerrufsbelehrungen in Kreditverträgen entwickelt wurden, halten diese oftmals nicht einer juristischen Überprüfung stand. 

 

Angesichts dieser vielen Faktoren kann erst nach einer fachkundigen rechtlichen Überprüfung bewertet werden, ob die konkret verwendete Widerrufsbelehrung den verschiedenen rechtlichen Anforderungen genügt oder nicht. Daher kann nicht in jedem Fall "einfach" ein Widerruf erklärt werden, um die Vorfälligkeitsentschädigung nicht bezahlen zu müssen. Kreditnehmer, die sich mit einer Vorfälligkeitsentschädigung auseinandersetzen müssen und wissen möchten, wie es um ihren individuellen Fall bestellt ist, sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.

 

Weiterführende Informationen rund um die Themen Kredit und Widerruf befinden sich auf der Internetseite www.widerrufsrecht-anwalt.de.

 

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