Immobilienfinanzierung: Widerruf auch nach einer Kündigung noch wirksam

Immobilienfinanzierung: Widerruf auch nach einer Kündigung noch wirksam
22.07.2014289 Mal gelesen
Selbst bereits gekündigte Kreditverträge zur Immobilienfinanzierung können noch widerrufen werden. Dann gibt es die Vorfälligkeitsentschädigung zurück.

"Das Thema Widerruf von Immobilienfinanzierungen sollte nicht nur für aktuelle Immobilienfinanzierungen interessant sein!" Der Düsseldorfer Kreditrechtexperte und Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht Prof. Dr. Julius Reiter erinnert daran, dass auch bereits gekündigte Verträge noch wirksam widerrufen werden können. Was sich da eigentlich sinnlos anhört, kann Verbrauchern die bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen zurück bringen.

Reiter: "Die Verträge haben auf falschen Widerrufsbelehrungen basiert und können daher auch dann noch widerrufen werden, wenn bereits gekündigt wurde und eine Vorfälligkeitsentschädigung schon vor Jahren an die Bank gezahlt wurde!" Rechtsfolge eines Widerrufes: Die Bank muss die Vorfälligkeitsentschädigung in voller Höhe an ihren ehemaligen Kunden zurückzahlen.

Die Düsseldorfer Wirtschaftskanzlei baum ·  reiter & Collegen hat unter http://baum-reiter.de/widerruf-von-immobilienfinanzierung-ohne-vorfälligkeitsentschädigung alle notwendigen Informationen bereitgestellt.

Wer unsicher ist, kann seinen Widerrufsanspruch zum Pauschalpreis von 50 Euro von einem Experten juristisch prüfen lassen.

 

Für den Inhalt dieser Pressemitteilung verantwortlich:

Prof..Dr. Julius Reiter

Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht)

Professor für Wirtschaftsrecht (FOM)

 

Rechtsanwälte baum · reiter & collegen

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