Zum Prozessbeginn herrschte ein großer Ansturm am Landgericht Ulm - die Sparer, viele ältere Menschen, denen die sogenannten Scala-Verträge vielfach zur Altersvorsorge dienen sollten, warteten voller Spannung auf die erste Einschätzung des Gerichts.
Nachdem die Sparkasse Ulm den Sparern ursprünglich im Rahmen der Scala-Verträge sehr gute Konditionen gewährt hatte, möchte sich die Bank nun mit allen Mittel aus den Verträgen befreien und beruft sich dafür auf die für Darlehensverträge geltenden Kündigungsrechte. Die Sparer berufen sich jedoch auf die Unwirksamkeit der Kündigungsklausel.
In ihrer ersten Einschätzung stellte sich die zuständige Richterin am Landgericht Ulm klar auf die Seite der Sparer, in dem sie die Kündigungsklausel als unwirksam bezeichnete. Ihrer Ansicht nach sei das Kündigungsrecht, auf welches sich die Bank nun berufen will, gerade dazu gedacht um Kunden vor der Bank zu schützen. Ein Schutz der Bank vor dem Kunden hierdurch sei nicht vorgesehen.
Am 07. Juli 2014 wird das Verfahren vor dem Landgericht Ulm fortgesetzt. Geprüft werden soll dann, ob die Sparkasse Ulm ihren Kunden mit der Kündigung der für sie teuren Scala-Verträge gedroht hat. Die Sparkasse selbst behauptet, dass dies nie geschehen sei. Die Kläger, hier unter anderem die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, behaupten das Gegenteil und sehen dem Termin nach dieser ersten Einschätzung des Gerichts voller Zuversicht entgegen.
In einem Parallelverfahren, in welchem Inhaber von Scala-Verträgen ebenfalls gegen die Sparkasse Ulm auf Einhaltung der Verträge klagen, wird bereits am 30. Juni 2014 mit einem Urteilsspruch gerechnet.
Es bleibt daher abzuwarten, ob das Landgericht Ulm bei seiner ersten Einschätzung zugunsten der Sparer bleibt. In diesem Fall könnte das Verfahren von großer Auswirkung für alle Banken sein.