Windwärts Energie GmbH – Nächste Insolvenz eines grünen Investments

Windwärts Energie GmbH – Nächste Insolvenz eines grünen Investments
11.02.2014357 Mal gelesen
Die private Erzeugung von Windenergie schien über Jahre eine lohnenswerte Anlageform darzustellen. Die bekannteste Firma für Windenergieerzeugung war hier wohl über Jahre hinaus die Firma Prokon aus Itzehoe. Anleger der Windwärts Energie GmbH aus Hannover sind nun auch von der Pleite betroffen.

Der bereits ins Wanken gekommene Markt zur Erzeugung grüner Energien erhält nach den Pleiten der Windreich AG und der Prokon somit einen weiteren Dämpfer. Zwar ist in diesem Fall nur ein kleinerer Energieerzeuger betroffen, dennoch zeigt sich hier eine erschreckende Tendenz auf.

Die Prokon befindet sich mittlerweile im Insolvenzverfahren, da sie ihren Anlegern versprochene Zinszahlungen und Rückzahlungen nicht leisten konnte. Ähnlich geht es nun der Firma Windwärts Energie GmbH, Hanomaghof 1, 30449 Hannover. Diese hatte zwar nicht wie die Prokon, im großen Stile Gelder eingesammelt und investiert, sondern ist eher als lokaler Kleinanbieter anzusehen. Es wird jedoch durch die verschiedenen Pleiten von Windenergieanbietern, die bereits im letzten Jahr mit der Windreich AG begonnen hatten, eine gefährliche Tendenz am Markt deutlich. Die zahlreichen Investitionen in privat erzeugte Windenergie, die in der Vergangenheit noch als probates Mittel zum schnellen Geldverdienen angeboten wurden, zeigen sich nun als mögliches "Massengrab für Geldanlagen". Zwar sind bei der Windwärts Energie GmbH lediglich 1.600 Anleger betroffen, die ca. 18,9 Mio. Euro in ihre Kapitalanlage investiert haben, aber der Traum von einer sicheren und langfristigen Kapitalanlage mit wachsenden Renditen dürfte trotz möglicher Sanierungsaussichten wohl ausgeträumt sein.

Ursache für die Insolvenz?

Der nun gestellte Insolvenzantrag erfolgt, weil aus dem ersten Genussrecht etwa 1 Mio. Euro zur Rückzahlung Ende des Jahres 2013 fällig wurden. Diese waren offensichtlich wegen stark verzögerter Projekte nicht erwirtschaftet worden. Der vorläufige Insolvenzverwalter Römermann berichtet von 27 stark verzögerten Projekten, die aber aus seiner Sicht noch realisierbar seien.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Sven Tintemann kommentiert das Sterben der Windenergieanbieter wie folgt: "Die Anbieter von Windenergie, welche den Anlegern zunächst ihr Kapital abgenommen haben, stehen bei Genussrechtsbeteiligungen in der Verpflichtung, nicht nur jährlich Zinsen zu zahlen, sondern auch irgendwann das geliehene Kapital wieder zurückzugeben. Wenn die Zinszahlungen nicht aus Gewinnen der Firmen gedeckt sind, was meist in den ersten Jahren der Fall ist, da ja die Projekte erst einmal bezahlt werden müssen, geraten die Unternehmen schnell ins Hintertreffen und können die Gewinn- und Rückzahlungsversprechen nicht mehr einhalten. Wenn dies der Fall ist droht sofort die Insolvenz, da das Unternehmen zahlungsunfähig wird. Es bleibt abzuwarten, wie groß die Schäden sein werden, die den Anlegern im Falle Windwärts Energie GmbH und auch im Falle Prokon entstehen werden. Tragisch ist, dass im Prinzip ein Standbein, welches ein Konkurrenzprodukt zu den großen Energieanbietern, die selbst Windenergie herstellen, darstellen sollte, jetzt wegbricht. Es wird abzuwarten sein, ob hier erneut Anbieter aus dem Boden schießen oder ob sich der Markt quasi selbst bereinigt und nur noch die großen Energieerzeuger übrig bleiben."

Betroffene Anleger können sich Rechtsrat bei der Kanzlei Dr. Schulte und Partner in Berlin einholen. Die Kanzlei ist auf Unternehmenspleiten im Bereich grüne Enrrgie und auf Genussrechtsbeteiligungen spezialisiert. Auch bei den bereits in die Insolvenz gegangenen Kapitalanlagen Windreich AG und Prokon haben die Rechtsanwälte Anleger beraten und hier für Rechtsklarheit gesorgt. Zuständige Ansprechpartner sind Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann und Rechtsanwältin Helena Winker unter 030-715 206 70 oder kontakt@dr-schulte.de. Formulare für die betroffenen Anleger der Windwärts Energie GmbH stehen im Internet zum Download zur Verfügung.

V.i.S.d.P.:

Kim Oliver Klevenhagen

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner unter 030-715 206 70