Bei Ansprüchen auf Rückforderung von Kredit-Bearbeitungsentgelte aus dem Jahre 2010 droht die Verjährung zum 31.12.2013.

Bei Ansprüchen auf Rückforderung von Kredit-Bearbeitungsentgelte aus dem Jahre 2010 droht die Verjährung zum 31.12.2013.
08.12.2013328 Mal gelesen
Bearbeitungsentgelte, die im Jahre 2010 entstanden sind droht zum 31.12.13 der Eintritt der Verjährung. Um hinsichtlich einer möglichen Verjährung zum 31.12.13 zu entgehen, sollte der Darlehensnehmer in den kommenden Tagen aktiv werden und die Forderung bis zum 31.12.13 einklagen.

Die Bearbeitungsgebühren bzw. Bearbeitungsentgelte sind unzulässig und können zurückgefordert werden. Die Rechtsprechung mehrerer Oberlandesgerichte hierzu ist einschlägig und klar.

Die unterinstanziellen Gerichte wenden diese Rechtsprechung an. Das Problem besteht bei der Verjährung und insoweit besteht teilweise das Gegenteil einer verbraucherfreundlichen Rechtsprechung.

Es gilt grundsätzlich die dreijährige Verjährungsfrist, so dass für Bearbeitungsgebühren, die im Jahre 2010 mittels Darlehensaufnahme bezahlt wurden zum Ende dieses Jahres die Verjährung eintreten dürfte bzw. damit gerechnet werden muss.

Es wird auch vom Verfasser davon ausgegangen, dass die Verjährungsfrist aufgrund der unklaren Rechtslage erst ab dem Jahre 2011 zu laufen beginnt. Dies deshalb da erst mit der Veröffentlichung der geänderten obergerichtlichen Rechtsprechung verschiedener Oberlandesgerichte im Jahr 2011 den Darlehensnehmern eine Klageerhebung zumutbar war, so dass eine Verjährung auch älterer Ansprüche nicht vor dem 31.12.2014 eintreten dürfte. Hierzu gibt es auch Urteile.

Aber auf der anderen Seite gibt es auch Gerichte unterer Instanzen, die dies anders sehen. Eine Entscheidung des BGH hierzu gibt es nicht/noch nicht.

Vor diesem Hintergrund kann den Darlehensnehmern, die im Jahre 2010 einen Kredit aufnahmen und ein Bearbeitungsentgelt auch im Jahre 2010 an die Bank bezahlt haben nur und auf jeden Fall geraten werden bis zum 31.12.13 das Bearbeitungsentgelt mittels Klage zurück zu fordern. Damit sind sie für die im Jahre 2010 entstandenen Bearbeitungsentgelte verjährungstechnisch auf der sicheren Seite. Aber hierzu müssten die Darlehensnehmer in den kommenden Tagen aktiv werden, um die Bearbeitungsentgelte aus dem Jahre 2010 noch bis zum 31.12.13 mittels Klage geltend zu machen.